Mastodon Rapex-Meldung: Erstickungsgefahr bei Puppe „Prinzessin Coralie“ von Theo Klein – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Erstickungsgefahr bei Puppe „Prinzessin Coralie“ von Theo Klein

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Risiken durch verschluckbare Kleinteile bei der untenstehenden Puppe „Prinzessin Coralie“ von Theo Klein. Schlimmstenfalls droht Erstickungsgefahr.

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Puppe nicht von Kleinkindern bespielt wird. Eine entsprechende Alterskennzeichnung 3+ ist auf der Verpackung angebracht!

Bitte die Schnullerkette zur Sicherheit entfernen

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 42 / 2017
Rapex Nummer: A12 / 1439/17
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Puppe / Babypuppe für Kinder
Marke: Theo Klein
Name: Prinzessin Coralie
Typ / Modell: F2A36AF1670, st. 05AE / IS
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4 009847 016706
Beschreibung: Babypuppe für Kinder
Herkunftsland: Deutschland
Produktrisiko: Kleine Teile der Schnullerkordel können sich leicht lösen und könnten von kleinen Kindern in den Mund genommen werden, wodurch Erstickungsgefahr droht
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der entsprechenden europäischen Norm EN 71-1
Maßnahmen: Von Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Importeur): Rückruf des Produkts von den Endverbrauchern

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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