Mastodon Rapex-Meldung: Verletzungs- und Strangulationsgefahr bei Babybetten „Charlotte“ von bopita – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Verletzungs- und Strangulationsgefahr bei Babybetten „Charlotte“ von bopita

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über verschiedene Gefahren bei Babybetten „Charlotte“ von Bopita. Der Meldung aus den Niederlanden zufolge besteht Verletzungs- und Strangulationsgefahr.

Möbel der Marke bopita werden auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz angeboten

Wir empfehlen, die Bettchen nicht weiter zu verwenden und bei den jeweiligen Händlern zu reklamieren

 

[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“]Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 07 / 2016
Rapex Nummer: 3 A11/0015/16
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Babyausstattung
Produkt: Babybett / Kinderbett
Marke: Bopita
Name: Charlotte
Artikelnummer: 11411011
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Weisses Babybett, 60×120 cm, in Kartonverpackung
Herkunftsland: Niederlande
Produktrisiko: Es gibt überstehende Teile, an denen sich Kleidungsstücke der Kinder verfangen können, Es kann zu Strangulierungen kommen. Außerdem können die Gitterstäbe leicht brechen, somit besteht Verletzungsgefahr an den Splitterungen sowie Einklemmgefahr des Kopfes zwischen den Gitterstäben 
Weiteres: Produkt entspricht nicht der europäischen Norm EN 716-1 
Maßnahmen: Zwangsmaßnahmen : Rücknahme des Produkts vom Markt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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