Gesundheitsgefahr und mehr: Aufgepasst bei diesen Spielzeugen

Weitere Spielzeuge aus der Rapex-Wochenmeldung 40/2017

Wir veröffentlichen an dieser Stelle aktuelle Warnungen des europäischen Schnellwarnsystem Rapex mit nicht eindeutigem Bezug zu Deutschland. Viele der hier gelisteten und oft qualitativ minderwertigen Spielzeuge tauchen nämlich immer wieder auf Märkten und Volksfesten auf. Hier sollten Eltern besonders vorsichtig sein.

Die Rapex-Nummer ist jeweils mit der Originalmeldung verknüpft.

Übrigens: Spielzeugwaffen oder auch waffenähnliche Nachbildungen sind nicht unbedingt ein pädagogisch wertvolles Spielzeug!

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RAPEX Wochenmeldung 40 / 2017

     
Artikelinformation Nummer  
Produkt: Mobile
Marke / Name: Sweet Cuddles Musical Cot Mobile
Typ/Artikelnummer: NO. D084B
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Barcode: 6991200670527
A12/1381/17
Produkt: Toy darts set
Marke / Name: Nan Li / Arce Beach
Typ/Artikelnummer: Mod NL-11K – Item 6002079
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Barcode: 8414033174874
A12/1334/17
Produkt: Blasrohr
Marke / Name: Nan Li / Arce Beach
Typ/Artikelnummer: Modelo NL-13H – Item 6002082
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Barcode: 8414033175017
A12/1336/17
Produkt: Puppe
Marke / Name: Beautifull fashion show
Typ/Artikelnummer: No. S116
Gefahr: Weichmacher
Barcode: unbekannt
A12/1350/17
Produkt: Puppe
Marke / Name: Sweet baby
Typ/Artikelnummer: 8003-1/NO.1365
Gefahr: Weichmacher
Barcode: unbekannt
A12/1351/17
Produkt: Toy gun set
Marke / Name: POLICE – SUPER SOFT BULLET
Typ/Artikelnummer: NO.6637
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Barcode: unbekannt
A12/1353/17
Produkt: Toy gun set
Marke / Name: GUN SHOOTING SUPER POWER
Typ/Artikelnummer: N:020904; 3358-5A
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Barcode: 8584156020904
A12/1354/17
Produkt: Toy police set
Marke / Name: POLICE SHOOTING GAME
Typ/Artikelnummer: NO.899-4
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Barcode: 6991202418950
A12/1355/17
Produkt: Bogen-Set
Marke / Name: POWER BOW
Typ/Artikelnummer: NO.8801
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Barcode: unbekannt
A12/1356/17
Produkt: Bogen-Set Shooting play set
Marke / Name: GUN SERIES
Typ/Artikelnummer: NO.2015-B
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Barcode: 8686860037855
A12/1357/17
Produkt: Puppe / Plastic doll set
Marke / Name: Xin Lian Yi / Pretty Angels
Typ/Artikelnummer: L5717
Gefahr: Weichmacher
Barcode: 3342160804027
A12/1358/17
Produkt: Puppe / Plastic doll
Marke / Name: BETTY
Typ/Artikelnummer:  8821-B
Gefahr: Weichmacher
Barcode: Lot No:2016704-2 / 468280000033
A12/1364/17
Produkt: Puppe / Plastic doll 
Marke / Name: MAGIC GIRL
Typ/Artikelnummer: NO.910
Gefahr: Weichmacher
Barcode: 1511600302696
A12/1366/17 
Produkt: Puppe / Plastic doll 
Marke / Name: MAGIC GIRL
Typ/Artikelnummer: NO.060
Gefahr: Weichmacher
Barcode: 8601257121238
A12/1370/17
Produkt: Kitchen play set
Marke / Name: Cook Happy/JAFRI TOYS
Typ/Artikelnummer: Item no 374382
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Lot:  production date 2016/11-25
A12/1377/17
Produkt: Jlist Glin Military play set
Marke / Name: JAFRI TOYS
Typ/Artikelnummer: Item no 758532
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Lot:  production date 2015-11-15
A12/1379/17
Produkt: Spielzeug Saxophon
Marke / Name: JAFRI TOYS
Typ/Artikelnummer: Item no 8999028
Gefahr: Kleinteile / Erstickung
Lot:  production date 2016/03/25
A12/1380/17
     

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 




Rapex-Meldung: Verbotener Weichmacher in Baby-Puppe „Natalie“ von Legler

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über verbotenen Weichmacher in einer Baby-Puppe „Natalie“ von Smallfoot. Der Meldung aus den Niederlanden zufolge besteht zudem Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile. Die Smallfoot-Company ist Teil des Spielwaren Großhändlers Legler

Die Puppe wurde über verschiedene Onlinevertriebswege verkauft

Wir empfehlen, die Puppe umgehend aus der Reichweite von Kindern zu entfernen und nicht weiter zu verwenden. 

Die Händler wurden von Legler informiert, Endkunden werden durch die Händler über die Rückgabemöglichkeiten informiert

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. (wikipedia.de)

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 40 / 2017
Rapex Nummer: A12/1375/17
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Baby-Puppe
Marke: Smallfoot
Name: Natalie
Artikelnummer: 2734
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4020972027344
Beschreibung: Baby Puppe mit Zubehör, verpackt in einem Karton
Herkunftsland: unbekannt
Produktrisiko: Das Kunststoffmaterial der Puppe enthält Di- (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) (Messwert bis zu 18 Gew .-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit der Kinder schädigen und zu einer möglichen Schädigung des Fortpflanzungssystems führen. Außerdem besteht Erstickungsgefahr durch Kleinteile (Schnuller der Milchflasche). Ein kleines Kind könnte es in den Mund nehmen und ersticken.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Nach der REACH-Verordnung sind die Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeug- und Kinderartikeln verboten. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1
Maßnahmen: Behördlich angeordnete Maßnahmen: Verkaufsverbot und Begleitmaßnahmen

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Rapex-Meldung: Gesundheitsgefahr – Verbotene Weichmacher in „The mini Mermaids“ Puppen

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über teils sehr hohe Konzentrationen der für in Kinderartikeln verbotenen Weichmacher DEHP und DBP in “The mini Mermaids” Meerjungfrau-Puppen.

Wir empfehlen, die Puppen nicht weiter zu verwenden und dem Handel zurückzubringen.

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. (wikipedia.de)

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 38 / 2017
Rapex Nummer: A12/1280/17
meldender Mitgliedsstaat: Belgien
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Plastikpuppe
Marke: unbekannt
Name: The mini Mermaids
Artikelnummer: item no 168
Lot- oder Chargennummer: batch no PO-C16/14PAN
Barcode / EAN / GTIN: 8888888001683
Beschreibung: Plastik-Meerjungfrau-Puppen, 1 große und 1 kleine, mit 2 Kämmen je Packung. In einer Blisterpackung mit Pappe verkauft
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Das Kunststoffmaterial der Puppe enthält Di- (2-etylhexyl) phthalat (DEHP) (Messwert 28,7 Gew .-%) und Di- (2-butyl) phthalat (DBP) (Messwert 0,25 Gew .-%). Diese Phthalate können die Gesundheit der Kinder schädigen, was zu einer möglichen Schädigung des Fortpflanzungssystems führt.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Nach der REACH-Verordnung sind DEHP-, DBP- und BBP-Phthalate in allen Spielsachen und Kinderbetreuungsartikeln verboten
Maßnahmen: Zerstörung des Produkts (Von: Importeur)

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Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

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Rückruf: Erstickungsgefahr – VEDES ruft „Schlaf-Baby-Puppe“ von AMIA zurück

Die VEDES Großhandel GmbH ruft den Artikel „Schlaf-Baby-Puppe“ der Handelsmarke AMIA zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, können sich bei der Puppe verschluckbare Einzelteile lösen, wodurch ein potenzielles Erstickungsrisiko für Kleinkinder entstehen kann. Derzeit gibt es keinerlei Meldungen über Verletzungen, die durch das Produkt hervorgerufen wurden, VEDES möchte dennoch kein Risiko eingehen und ruft die Puppe vorsorglich zurück.

achtungBetroffener Artikel


 

 

Artikel: AMIA Puppe „Schlaf-Baby mit Mütze“
Größe: 30 cm
Artikelnr. 500 06 042
EAN 4022498508086
UVP 12,99 €


Von dem Rückruf sind nach Unternehmensangaben etwa 11.300 Stück betroffen, die seit Februar 2015 über den VEDES Großhandel vertrieben und an den Einzelhandel in Deutschland, Österreich und in der Schweiz sowie vereinzelt in Italien, Belgien, Holland und Luxemburg verkauft wurden.

Verbraucher, die im Besitz dieser Puppe sind, können diese kostenfrei in dem Geschäft zurückgeben, in dem sie gekauft wurden. Sie erhalten dann den Einkaufspreis erstattet.

Kunden, die kein Geschäft in der Nähe haben, können sich im Einzelfall direkt an die VEDES Zentrale in Nürnberg wenden und erhalten nach Rücksendung des mangelhaften Artikels den Einkaufspreis in Höhe von 12,99 € zurück erstattet.

Ob Sie im Besitz dieses Produktes sind, können Sie eindeutig durch den Firmeneindruck mit folgenden Detailinformationen auf dem Textiletikett am Strampelanzug identifizieren:

VEDES Großhandel GmbH
Beuthener Straße 43 
90471 Nürnberg • Deutschland
Artikelnr. 500 06 042
EAN 4022498508086

Weitere Informationen stehen im Internet auf der Website
www.vedes.com/rueckruf

Quelle & Produktabbildung: VEDES Großhandel GmbH


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Rapex-Meldung: Verbotene Weichmacher in Puppe „Sofie Travel Girl“ von Toi-Toys

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über verbotene Weichmacher in den Schuhen der Puppe Sofie Travel Girl von Toi-Toys. Die Puppe wird mit diversem Zubehör, wie Haarbürste, Handtasche, Koffer verkauft.

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.


achtung

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 26 / 2017
Rapex Nummer: A12/0861/17
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Puppe
Marke: Toi-Toys
Name: Sofie Travel Girl
Artikelnummer: Item No 04961
Lot- oder Chargennummer: Batch No 110850
Barcode / EAN / GTIN: 8 714627 049619
Beschreibung: Plastikpuppe (Größe 310mm) mit blonden und rosa langen Haaren, mit einem mehrfarbigen Kleid, rosa Umhang, silberfarbenen Ohrringen, rosa Plastikschuhen und mit Zubehör (Haarbürste, Handtasche, Koffer, alle aus Kunststoff). Verpackung: Karton mit transparentem Fenster.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Das Kunststoffmaterial der Schuhe enthält Di- (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) (Messwert 16,7 Gew .-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit der Kinder schädigen, und zu einer möglichen Schädigung des Fortpflanzungssystems führen
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Nach der REACH-Verordnung sind die Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeug- und Kinderartikeln verboten
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt (durch: Vertriebspartner)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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Rückruf: Erstickungsgefahr – Aldi-Nord ruft PLAYLAND Weichpuppen zurück

Aldi-Nord warnt vor dem Produkt „PLAYLAND® Weichpuppe“, EAN 29014590, des Lieferanten „U. Leinss GmbH“.

Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Kleinteile lösen, welche verschluckt werden können. Infolgedessen besteht Erstickungsgefahr. Aus diesem Grund wird dringend von der weiteren Verwendung des Produktes abgeraten.

achtungBetroffene Artikel


Artikel:  Weichpuppe
Marke: PLAYLAND®
EAN 29014590
Lieferant: U. Leinss GmbH


Der Kaufpreis wird Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.

Aldi-Nord teilt mit: Der Artikel wurde seit dem 20. März 2017 in den ALDI Nord-Filialen verkauft. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes haben wir das Produkt „PLAYLAND® Weichpuppe“ des Lieferanten „U. Leinss GmbH“ bereits aus dem Verkauf genommen.

 

Kundenservice
Für Rückfragen wurde vom Lieferanten eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die unter folgender Telefonnummer erreichbar ist: 07161 91491-0 (Mo.–Sa. von 8–20 Uhr)

Produktabbildungen: Aldi-Nord


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Bundesnetzagentur – Verkauf und Besitz der Puppe „My friend Cayla“ verboten

Nachdem verschiedene Verbraucherschutzverbände bereits im November 2016 vor der vernetzten Puppe „My friend Cayla“ gewarnt hatten, hat sich nun auch die Bundesnetzagentur des Spielzeugs angenommen, mit einem doch erstaunlich deutlichem Ergebnis

Demnach sind die von der britischen Firma Vivid vertrieben Puppen nach Einschätzung der Bundesnetzagentur verbotene Spionagegeräte nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG). Der Besitz, die Herstellung, der Vertrieb sowie die Einfuhr illegal, so die Behörde und kann sogar strafrechtlich verfolgt werden (§ 148 TKG).

Entlarvt wurde die Puppe durch ein juristisches Gutachten der Universität des Saarlandes, welches an die Bundesnetzagentur weitergegeben wurde

Nach Ansicht von Stefan Hessel, studentischer Mitarbeiter des IT- Sicherheitsexperten Professor Christoph Sorge, handelt es sich bei dem Spielzeug um eine getarnte Sendeanlage, die auch zum heimlichen Abhören von Gesprächen geeignet ist. Der Jura-Student, der an der Saar-Uni einen Schwerpunkt in IT-Recht und Rechtsinformatik gesetzt hat, kommt in einem Rechtsgutachten zum Ergebnis, dass die Puppe in Deutschland unter das Verbot des §90 Telekommunikationsgesetz fällt und verweist dabei insbesondere auch auf den Schutz der Privatsphäre des Bürgers und das erhebliche Missbrauchspotenzial der Puppe. Mit seinem Gutachten wandte sich Hessel an die zuständige Bundesnetzagentur. „Von dort bekam ich Rückmeldung, dass man meine Auffassung teilt, und die Puppe verboten ist.“ 

Gerade von Spielzeug als Spionagegerät gehen Gefahren aus: Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden. Über das Spielzeug könnte auch ein Unternehmen das Kind oder die Eltern individuell mit Werbung ansprechen. Weiter kann ein Spielzeug, wenn die Funkverbindung (wie Bluetooth) vom Hersteller nicht ausreichend geschützt wird, von in der Nähe befindlichen Dritten unbemerkt genutzt werden, um Gespräche abzuhören, so die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung.

Käufer sollten die Puppen nicht an den Verkäufer zurücksenden, sondern diese selbst vernichten!

Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge, werden Eltern aufgefordert, vorhandene Cayla-Puppen zu vernichten und einen entsprechenden Vernichtungsnachweis auszufüllen, da auch der Besitz der Puppe in Deutschland verboten sei.

Vorgehen gegen Eltern nicht geplant

Die Bundesnetzagentur hat inzwischen mitgeteilt, dass bei den Händlern keine Daten der Käufer abgefragt wurden. Eine Abfrage in Zukunft ist auch nicht beabsichtigt. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eltern eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen. Die Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die Eltern ist derzeit nicht geplant.

Die Bundesnetzagentur handelt rein als Verwaltungsbehörde. Ob sich jemand im Zusammenhang mit den nach § 90 TKGverbotenen Spionagegeräten strafbar gemacht hat, entscheiden allein die Strafverfolgungsbehörden in jedem Einzelfall.

Quellen: Bundesnetzagentur; Süddeutsche Zeitung, Universität des Saarlandes

 

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0




Rapex-Meldung: Verbotene Weichmacher in Babypuppe

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über in Spielzeug verbotenen Weichmacher in einer Babypuppe von Jono Toys. 

Wir empfehlen, vorhandene Babypuppen zu entsorgen, bzw. beim jeweiligen Händler mit Bezug auf diese Meldung zu reklamieren

[ig_notice style=“notice“]Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden[/ig_notice]

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 34 / 2016
Rapex Nummer: A12/1058/16
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Puppe
Marke: New Fashion
Name: Baby – Lovely Shape
Artikelnummer: ITEM No. W9002, Art. No.: 8473
Lot- oder Chargennummer: Batch: 20131205
Barcode / EAN / GTIN: 8718481284735
Beschreibung: Plastik-Babypuppe in hellblauen Sommer-Outfit mit Hut, Kunststoff-Trinkflasche, blau-gestreiftem Latz und Hosen mit farbigen Logos angebracht. Das Produkt wird im Karton mit Sichtfenster geliefert.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Der Kopf, die Arme und die Beine der Puppe enthalten Di- (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) (Messwert bis zu 34 Gewichts-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen und zur Unfruchtbarkeit bei führen. 
Weiteres: Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.
Maßnahmen: Behördliches Verbot der Vermarktung und Begleitmaßnahmen 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

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Rückruf: Erstickungsgefahr – Carrfour ruft Puppen zurück

Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung

Der französische Handelskonzern Carrefour ruft Puppen zurück. Einer Unternehmensmeldung zufolge könnten Kleinkinder aufgrund einer zu schwachen Naht an das Füllmaterial gelangen. Dieses könnte eingeatmet oder verschluckt werden, wodurch schlimmstenfalls Erstickungsgefahr für Kleinkinder besteht.

[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“] Betroffener Artikel

 

Poupon-30cmProdukt: Puppe
Größe: 30 cm
Marke: Aimantine
Lot: TY17039
Barcode: 4006943912017
Hersteller: Lissi Bätz GmbH

Verbraucher, die eine der betroffenen Puppen besitzen, sollten diese aus der Reichweite von Kindern entfernen. Die Puppen können in einem der Carrefour-Märkte gegen Kaufpreiserstattung zurückgegeben werden.

Rückgabe? Ja |  Rückerstattung? Ja |  Kassenbon notwendig? Nein