Rückruf: Fremdkörper aus Metall – MAGGI ruft Broccoli Fertigsuppen zurück

MAGGI informiert über den Rückruf mehrerer Chargen der Artikel MAGGI 5 Minuten Terrine Broccoli Nudeltopf im Kunststoffbecher und MAGGI Für Genießer Broccoli Cremesuppe in der Tütenverpackung. Wie das Unternehmen mitteilt, besteht die Möglichkeit, dass diese zwei Produkte Fremdkörper aus Metall enthalten könnten.

Vom Verzehr der potenziell betroffenen Produkte wird aufgrund eines möglichen Gesundheitsrisikos abgeraten.

achtungBetroffener Artikel


MAGGI 5 Minuten Terrine Broccoli Nudeltopf 

Chargennummern, Mindesthaltbarkeitsdatum: 

  • 50590703K, 02.2026
  • 50770703K, 03.2026
  • 50530703K, 02.2026
  • 50520703K, 02.2026
  • 50550703K, 02.2026
  • 50540703K, 02.2026

MAGGI Für Genießer Broccoli Cremesuppe 

Chargennummern, Mindesthaltbarkeitsdatum: 

  • 50490703U, 02.2026
  • 50480703U, 02.2026
  • 50690703U, 03.2026
  • 50660703U, 03.2026
  • 50680703U, 03.2026

Konsument:innen, die eines oder mehrere der oben genannten Produkte mit der entsprechenden Chargennummer seit dem 21. Februar 2025 gekauft haben, werden gebeten, diese vorsorglich nicht zu verzehren, sondern dort zurückzugeben, wo diese gekauft wurden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.  

Kundenservice
Bei Fragen rund um die Rückgaben können sich Konsument:innen gerne direkt an den MAGGI Verbraucher-Service wenden: 

0049 (0)69 6671-2841 
Mo – Fr von 8 bis 18 Uhr | Sa 8 bis 16 Uhr | So 8 bis 16 Uhr   

Kundeninformation >

Produktabbildungen: Nestle

Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

WhatsApp Kanal

Alle Rückrufe jetzt auch via WhatsApp

Für alle die lieber via WhatsApp über Rückrufe und Warnungen informiert werden möchten, nun gibt es einen extra Kanal

Über die folgenden Links können Produktrückrufe & Verbraucherwarnungen via WhatsApp abonniert werden

Alle Warnungen >

Lebensmittelwarnungen >




Rückruf: Gluten nicht deklariert – MAGGI „Bolognese Basis“ im Glas und THOMY Vegan BBQ Sauce

MAGGI und THOMY informieren über den Rückruf bestimmter Chargen von MAGGI „Bolognese Basis“ im Glas und THOMY Vegan BBQ Sauce (Squeeze-Flasche). Verbraucher:innen, die unter Glutenunverträglichkeit leiden, sollten das Produkt nicht verzehren.

Die entsprechenden Chargen der Produkte MAGGI Pastasauce „Bolognese Basis“ und THOMY Vegan BBQ Sauce können Gluten enthalten, welches zu Unverträglichkeitsreaktionen führen kann. Auf dem Etikett ist Gluten nicht deklariert.

Für alle anderen Verbraucher:innen ist der Verzehr unbedenklich. 

Verbraucher:innen, die unter Glutenunverträglichkeit leiden und eines dieser Produkte verzehrt haben, sollten ihren Arzt oder ihre Ärztin konsultieren.

achtungBetroffener Artikel


MAGGI Pastasauce „Bolognese Basis“ 500g im Glas

Chargennummern:
240326B1, Mindesthaltbarkeitsdatum März 2026
240326C1, Mindesthaltbarkeitsdatum März 2026
240422C1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2026
240423A1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2026
240423B1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2026
240524B1, Mindesthaltbarkeitsdatum Mai 2026

THOMY Vegan BBQ Sauce (Squeeze-Flasche)

Chargennummern:
240420A1, Mindesthaltbarkeitsdatum April 2025

Verbraucher:innen können die betroffenen Artikel dort zurückgeben, wo sie gekauft wurden und erhalten den Einkaufspreis selbstverständlich erstattet. Verbraucher:innen, die unter Glutenunverträglichkeit leiden und eines dieser Produkte verzehrt haben, sollten ihren Arzt oder ihre Ärztin konsultieren.

Alle anderen MAGGI- und THOMY-Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen und wie gewohnt uneingeschränkt zum Verzehr geeignet.

Kundenservice
Bei Fragen rund um die Rückgaben können sich Konsument:innen gerne direkt an den Verbraucherservice für MAGGI und THOMY wenden: 0049 (0)69 6671-2841 – Mo – Fr von 8 bis 18 Uhr | Sa 8 bis 16 Uhr 

Kundeninformation >

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

WhatsApp Kanal

Alle Rückrufe jetzt auch via WhatsApp

Für alle die lieber via WhatsApp über Rückrufe und Warnungen informiert werden möchten, nun gibt es einen extra Kanal

Über die folgenden Links können Produktrückrufe & Verbraucherwarnungen via WhatsApp abonniert werden

Alle Warnungen >

Lebensmittelwarnungen >




Rückruf: Glassplitter möglich – Maggi ruft verschiedene Sorten von MAGGI Brühe zurück

MAGGI informiert über den Rückruf verschiedener Sorten von MAGGI Brühe im Glas. Wie das Unternehmen mitteilt, könnte eine Unregelmäßigkeit im Glas dazu führen, dass die Verpackung nicht die gewohnte Stabilität hat. Es ist nicht auszuschließen, dass Glasbestandteile von der Verpackung in das Produkt gelangen könnten.

Vom Verzehr wird daher abgeraten!

achtungBetroffener Artikel


MAGGI Gemüsebrühe Glas 119g
Chargennummer: 31110702, 31120702, 31140702;
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 04.2024

MAGGI Klare Brühe Glas 101g
Chargennummer: 31030702;
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 04.2024

MAGGI Hühnerbrühe Glas 92g
Chargennummer: 31150702;
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 04.2024

MAGGI Brühe mit Rind Glas 108g
Chargennummer: 31030702, 31040702, 31050702;
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 04.2024

Konsument:innen, die eines oder mehrere der oben genannten MAGGI-Produkte mit der entsprechenden Chargennummer seit dem 19. April 2023 gekauft haben, werden gebeten, diese vorsorglich nicht zu verzehren, sondern dort zurückzugeben, wo diese gekauft wurden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Kundenservice
Bei Fragen rund um die Rückgaben können sich Konsument:innen gerne direkt an den MAGGI Verbraucher-Service wenden:
0049 (0)69 6671-2841 Mo – Fr von 8 bis 18 Uhr | Sa von 8 bis 16 Uhr

Alle anderen MAGGI-Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen und wie gewohnt uneingeschränkt zum Verzehr geeignet.

Produktabbildungen: Nestlé Deutschland

 

Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

google-play-badge



Rückruf: Fremdkörper aus Metall in zwei „MAGGI 5 Minuten Terrinen“ möglich

Maggi ruft zwei Sorten der MAGGI 5 Minuten Terrine zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, könnten Fremdkörper aus Metall enthalten sein. Von dem Rückruf betroffen sind die Produkte „MAGGI 5 Minuten Terrine Kartoffelbrei mit Steinpilzen“ und „MAGGI 5 Minuten Terrine Kartoffelbrei mit Röstzwiebeln & Croûtons +25%“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 31.05.2023.

Die Maggi-Produkte im österreichischen Markt sind von dem Rückruf nicht betroffen und für den Verzehr sicher.

achtungBetroffener Artikel


Von dem Rückruf betroffen sind diese Produkte mit folgenden Chargennummern:

MAGGI 5 Minuten Terrine Kartoffelbrei mit Steinpilzen
Chargennummer: 21270703Z, 21280703Z, 21290703Z
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 31.05.2023

MAGGI 5 Minuten Terrine Kartoffelbrei mit Röstzwiebeln & Croûtons +25%
Chargennummer: 21280703Z
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 31.05.2023

Wenn Sie eines der beiden oben genannten Maggi-Produkte mit der entsprechenden Chargennummer gekauft haben, verzehren Sie es bitte nicht. Sie können das betroffene Produkt über den Handel zurückgeben, wo Ihnen der Kaufpreis erstattet wird, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Kundenservice
Bei Fragen zum Rücknahmeverfahren können Sie sich Mo-So von 8 bis 22 Uhr an den Verbraucher-Service unter der Rufnummer

Alle anderen Maggi-Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen und uneingeschränkt zum Verzehr geeignet.

Produktabbildung: Nestlé Deutschland AG

Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

google-play-badge



Warnung: Erhebliche Gesundheitsgefahr durch gefährliche Produktfälschung von löslichem Kaffee

Derzeit ist eine Produktfälschung von löslichem Kaffee im Umlauf, die Glas- und Plastiksplitter enthalten kann. Es handelt sich um ein gefälschtes Produkt in einer Verpackung, die optisch wie eine veraltete Version von Nescafé Gold aussieht. In der Gestalt des gefälschten Produkts war diese nicht im Handel erhältlich. Auch wird die Form des Glases seit Jahren nicht mehr für Nescafé Gold verwendet.

Das gefälschte Produkt wurde nicht von Nestlé hergestellt und auch nicht von Nestlé vertrieben.

Es wurde auf Wochenmärkten und kleineren Läden verkauft. Nestlé hat sich bereits an die zuständigen Behörden gewandt und darum gebeten, diese kriminellen Aktivitäten zu untersuchen und zu unterbinden.

achtungBetroffener Artikel


Die Fälschung lässt sich folgendermaßen von der echten Ware unterscheiden:

  • Der EAN-Code des gefälschten Produkts lautet 405500210900
  • Die Chargennummer lautet 60820814B1 9:15 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 10-21

Gefälschte Produkte sollten auf keinen Fall konsumiert werden. Durch die vorhandenen Glas- und Kunststoffsplitter besteht erhebliche Gesundheitsgefahr!

Sollten sie eine solche Fälschung erworben haben, wird angeraten die Polizei zu informieren 

Originalabbildung: Nestlé Deutschland AG

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

App für iPhone google-play-badge



Warnung bei Gluten-Unverträglichkeit: Nestlé warnt vor Verzehr von Smarties Adventskalender

Nestlé Deutschland weist ausdrücklich auf ein fälschlich aufgedrucktes „GlutenfreiLogo“ auf Smarties Adventskalender hin und warnt Verbraucher:innen mit GlutenUnverträglichkeit (Zöliakie) vor dem Verzehr. Bei dem Produkt Smarties Adventskalender gab es eine fehlerhafte Verwendung des „Glutenfrei-Logos“ (durchgestrichene Ähre) auf der Rückseite der Verpackung, obwohl eine der Figuren glutenhaltiges Getreide enthält.

Nur die Figur aus Türchen 24 enthält geringe Mengen an Gluten.

Weizenmehl und Gerstenmalzextrakt sind in der Zutatenliste korrekt angegeben und fett hervorgehoben. Die parallele Verwendung des „Glutenfrei-Logo“ könnte aber zu Verwirrung bei einzelnen Verbraucher:innen führen.

Gluten-Unverträglichkeit (Zöliakie) ist eine Autoimmunkrankheit. Bei Verzehr von Gluten kommt es bei Zöliakie zu einer Entzündung des Dünndarms, was zu Durchfällen führen kann. Verbraucher:innen, die unter Zöliakie leiden, sollten das Produkt nicht verzehren. Für alle anderen Verbraucher:innen ist der Verzehr unbedenklich.

achtungBetroffener Artikel


Verbraucher:innen mit Zöliakie können den Artikel an Nestlé zurück senden. Sie können sich an den Nestlé Verbraucherservice unter der Telefonnummer 069/6671-8888 wenden und erhalten den Einkaufspreis selbstverständlich erstattet.

Sofern Sie unter Zöliakie leiden und die Figur aus dem Türchen 24 verzehrt haben, sollten Sie ihren Arzt oder Ärztin konsultieren und auf den Verzehr des Produkts hinweisen

Produktabbildung: Nestlé Deutschland 

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

App für iPhone google-play-badge



Mineralöl in Babymilch: foodwatch fordert Veröffentlichung aller amtlichen Testergebnisse

Mineralöl in Babymilch: foodwatch fordert Veröffentlichung aller amtlichen Testergebnisse und konsequenten Gesundheitsschutz der Bevölkerung

Vor einem am Freitag in Brüssel stattfindenden EU-Treffen über den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Mineralölen in Babymilch hat die Verbraucherorganisation foodwatch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Resultate aller amtlichen Labortests zu veröffentlichen. Nach Informationen von foodwatch haben französische Behördernvertreter bereits angekündigt, sich für die Veröffentlichung aller bei Behörden der EU-Länder vorliegenden Testergebnisse einsetzen zu wollen. Die EU-Kommission sei gesetzlich dazu verpflichtet, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen, so foodwatch – das gelte auch für potenziell krebserregende und erbgutschädigende Mineralöle in Lebensmitteln. 

Bei Labortests wurden in dem Milchpulver sogenannte aromatische Mineralölbestandteile nachgewiesen, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.

„Statt die Bürger Europas durch angemessene Informationen und Produktrückrufe zu schützen, haben die Kommission und die Mitgliedstaaten es Nestlé und Danone überlassen, durch abwiegelnde Falschmeldungen besorgte Eltern in falscher Sicherheit zu wiegen und dadurch ihre Geschäfte ungestört weiter zu betreiben“, erklärte Matthias Wolfschmidt, Internationaler Kampagnendirektor von foodwatch.

foodwatch hatte im Oktober letzten Jahres Labortests veröffentlicht, wonach Milch für Babys und Kleinkinder mit sogenannten aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet ist. Betroffen waren Produkte aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden, unter anderem von Nestlé und Danone. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA beschreibt aromatische Mineralöle als potenziell krebserregend und erbgutschädigend – weshalb solche Rückstände selbst in kleinsten Mengen nicht in Lebensmitteln enthalten sein sollten. Die EU-Kommission hatte zwar umgehend eine Meldung an alle europäischen Behörden in das europäische Schnellwarnsystem RASFF geschickt, ein Kurzgutachten der EFSA beauftragt und in Fachkreisen die von foodwatch verwendeten Nachweisverfahren bestätigt. Informationen der Öffentlichkeit, Produktrückrufe oder andere Maßnahmen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz sind bislang jedoch ausgeblieben.

„Es spricht Bände über das Niveau des staatlichen gesundheitlichen Verbraucherschutzes in der EU, dass eine von Bürgern finanzierte NGO die Qualität der Laboranalyseverfahren vorantreiben und Lebensmittelgiganten wie Nestlé und Danone dazu zwingen muss, die seit vielen Jahren bekannten von aromatischen Mineralölen ausgehenden Gesundheitsgefahren in ihren Produkten endlich zu beseitigen. Wann übernehmen die Behörden endlich diese Aufgabe?“, fragte Wolfschmidt.

foodwatch erwarte von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, die Bevölkerung umfassend über die zwischenzeitlich in staatlichen Labors durchgeführten Testergebnisse zu informieren und belastete Produkte vom Markt zu nehmen. Es müsse in der EU eine Nulltoleranz für aromatische Mineralöle in allen Lebensmitteln gelten.

Nestlé hatte in Reaktion auf die foodwatch-Laboranalysen erklärt, dass keine Gesundheitsgefahr bestehe und Babys „weiterhin sicher“ mit der Säuglingsnahrung gefüttert werden könnten. Auch Danone hatte versichert, dass die Produkte des Herstellers sicher seien.

 

Mineralöl-Rückstände

BABYNAHRUNG
foodwatch-Labortests: Krebsverdächtige Mineralöl-Rückstände in Säuglingsmilch von Nestlé und Novalac

Verbraucherorganisation fordert sofortigen Verkaufsstopp und Rückruf in Deutschland und Österreich

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

App für iPhone google-play-badge



Trotz Mineralöl-Funden: Nestlé verkauft belastete Säuglingsmilch weiter und täuscht Eltern

foodwatch kritisiert Einladung zu Expertentreffen als verantwortungslose Verzögerungstaktik

Obwohl drei unabhängige Labore in Nestlé-Säuglingsmilch krebsverdächtige Mineralölrückstände nachgewiesen haben, verkauft das Unternehmen die Produkte weiter. Gegenüber Eltern behauptet Nestlé, das Milchpulver sei „absolut sicher“, Babys könnten weiter damit gefüttert werden. Eigene Untersuchungen oder Belege für diese Aussage legt der Hersteller jedoch nicht vor. Die Verbraucherorganisation foodwatch, die die Tests vergangene Woche öffentlich gemacht hatte, kritisierte das Verhalten von Nestlé als verantwortungslos. Der größte Lebensmittelhersteller sei in der Pflicht, die Unbedenklichkeit seiner Säuglingsmilch anhand geeigneter Analysen nachzuweisen und alle mit Mineralöl verunreinigten Produkte sofort zurückzurufen. Das lehnt Nestlé jedoch bisher ab. Stattdessen hat das Unternehmen foodwatch zu einem persönlichen „Expertentreffen“ am Frankfurter Flughafen eingeladen. Die Verbraucherorganisation kritisierte die Einladung in einem Schreiben an Nestlé-Deutschland-Chef Marc Boersch als reine Verzögerungstaktik, um von der eigenen Verantwortung abzulenken.

„Der größte Lebensmittelhersteller der Welt hat offensichtlich erhebliche Probleme bei der Qualitätssicherung seiner Babynahrung. Aber anstatt die mit Mineralöl verunreinigten Baby-Produkte sofort zurückzurufen und Eltern zu warnen, spielt Nestlé auf Zeit. Da machen wir nicht mit“, erklärte Matthias Wolfschmidt, internationaler Kampagnendirektor von foodwatch. „Das Problem mit Mineralölverunreinigungen ist seit Jahren bekannt, unsere unabhängigen Laborergebnisse liegen auf dem Tisch – Nestlés Verhalten ist ebenso unverantwortlich wie blamabel. Statt foodwatch zu vertraulichen Gesprächen am Frankfurter Flughafen zu laden, muss Nestlé endlich handeln!“

foodwatch hatte die Ergebnisse von drei zertifizierten Laboren veröffentlicht, die unabhängig voneinander und mit unterschiedlichen Analysemethoden Babymilch auf Mineralöle untersucht hatten. Von vier in Deutschland eingekauften Produkten waren drei mit krebsverdächtigen aromatischen Mineralölbestandteilen (MOAH) verunreinigt: Zwei Produkte von Nestlé und ein Milchpulver der Firma Novalac. Nur in einem Produkt – der Nestlé-Säuglingsmilch „Beba Optipro 3, 800g, ab dem 10. Monat“ – waren keine MOAH-Rückstände nachweisbar.

Mineralöle sind die größte Verunreinigung im menschlichen Körper. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) beschreibt besonders die „aromatischen Mineralöle“ (MOAH) als potenziell krebserregend und erbgutschädigend – weshalb solche Rückstände selbst in kleinsten Mengen nicht in Lebensmitteln enthalten sein sollten. Neben Maschinen bei Ernte und Verarbeitung kann auch die Verpackung der Grund für die Mineralöl-Verunreinigung sein. So enthalten zum Beispiel Verpackungen aus Altpapier oft Mineralöle aus Druckfarben, die auf Lebensmittel übergehen können.

Die nach den Labortests mit MOAH belasteten Produkte sind:

Deutschland

Novalac Säuglingsmilchnahrung PRE 400g
Chargennummer: A5952275
Mindesthaltbarkeitsdatum: 11.03.2020
Belastung mit MOAH: 0,5 mg/kg

Nestlé BEBA OPTIPRO PRE 800 g von Geburt an
Chargennummer: 91120346AA
Mindesthaltbarkeitsdatum: 10/2020
Belastung mit MOAH: 3,0 mg/kg

Nestlé BEBA OPTIPRO 1 800 g von Geburt an
Chargennummer: 9098080621
Mindesthaltbarkeitsdatum: 10/2020
Belastung mit MOAH: 1,9 mg/kg

Niederlande

Neolac Organic 1 Komplette Säuglingsnahrung, 0-6 m
Belastung mit MOAH: 1,6 mg/kg

Hero Baby Nutrasense hypoallergen, 0-6 Monate
Belastung mit MOAH: 0,8 mg/kg

Nutrilon Diätnahrung gegen Kuhmilchallergie 1, 0-6 Monate
Belastung mit MOAH: 1,2 mg/kg

zur Meldung von foodwatch Niederlande >

FAQ zur Untersuchung > E-Mail-Aktion von foodwatch >

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

Mineralöl-Rückstände

BABYNAHRUNG
foodwatch-Labortests: Krebsverdächtige Mineralöl-Rückstände in Säuglingsmilch von Nestlé und Novalac

Verbraucherorganisation fordert sofortigen Verkaufsstopp und Rückruf in Deutschland und Österreich

Quellen und weiterführende Informationen:

– Schreiben von foodwatch an Nestlé: t1p.de/b359  
– Report mit den Laborergebnissen (englischsprachig): t1p.de/4ps3  
– Fragen und Antworten: www.foodwatch.org/de/informieren/mineraloel/faq-mineraloel-in-saeuglingsmilch/  
– Nestlé-Stellungnahme zu den Labortests: www.nestle.de/unternehmen/frag-nestle/antwort/babys-koennen-sicher-mit-nestle-saeuglingsmilchnahrung-gefuettert-werden  
– EFSA zu Mineralöl: www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/2704  




foodwatch-Labortests: Krebsverdächtige Mineralöl-Rückstände in Säuglingsmilch von Nestlé und Novalac

Update 24.10.19 – 20:55 Uhr  Nestle hat nun ein Statement veröffentlicht. Der Text findet sich unterhalb des Artikels


Verbraucherorganisation fordert sofortigen Verkaufsstopp und Rückruf in Deutschland und Österreich

Säuglingsmilch-Produkte von Nestlé und Novalac sind mit gesundheitsgefährdendem Mineralöl belastet. Das belegen unabhängige Laboranalysen, die die Verbraucherorganisation foodwatch am Donnerstag veröffentlicht hat. In Deutschland und Österreich sind die Nestlé-Produkte „Beba Optipro Pre, 800 g, von Geburt an“ und „Beba Optipro 1, 800 g, von Geburt an“ betroffen sowie die in Apotheken in Deutschland erhältliche „Novalac Säuglingsmilchnahrung Pre, 400g“. Bei den Labortests wurden in dem Milchpulver sogenannte aromatische Mineralölbestandteile nachgewiesen, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.

foodwatch forderte Nestlé und Novalac auf, die belasteten Produkte sofort zurückzurufen und die Eltern vor dem Gebrauch der Produkte zu warnen. Unter www.foodwatch.org/de/mitmachen/mineraloel-raus-aus-der-babymilch/ startete foodwatch einen Online-Appell, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher diese Forderung unterstützen können. Zudem forderte foodwatch Handelsketten und Apotheken auf, den Verkauf der Produkte zu stoppen.

„Aromatische Mineralölbestandteile haben in Lebensmitteln nichts zu suchen – schon gar nicht in Produkten für Säuglinge. Gerade bei Lebensmitteln für Neugeborene müssen sich die Eltern absolut darauf verlassen können, dass die Produkte gesundheitlich unbedenklich sind“, erklärte Martin Rücker, Geschäftsführer von foodwatch-Deutschland. „Jeder weitere Tag, an dem Hersteller wie Nestlé ihre mit krebsverdächtigen Mineralölen verunreinigte Babymilch in den Verkaufsregalen stehen lassen, erhöht das Risiko für Neugeborene – das ist vollkommen unverantwortlich. Die Produkte müssen sofort und überall aus dem Verkauf genommen werden.“

Im Auftrag von foodwatch hatten drei zertifizierte Labore unabhängig voneinander und mit unterschiedlichen Analysemethoden Babymilch auf Mineralöle untersucht. Von vier in Deutschland eingekauften Produkten waren drei mit krebsverdächtigen aromatischen Mineralölbestandteilen (MOAH) verunreinigt. Nur in einem Produkt – der Nestlé-Säuglingsmilch „Beba Optipro 3, 800g, ab dem 10. Monat“ – waren keine MOAH-Rückstände nachweisbar. Die Analysen zeigten, dass es sich um ungereinigte Mineralöl-Bestandteile handelt. Nach Einschätzung von foodwatch könnten sie von den als Verpackung verwendeten Weißblechdosen auf die Produkte übergegangen sein. Bei deren Produktion werden so genannte Walz- und Schneidöle verwendet. Die Verbraucherorganisation riet Eltern daher, ihren Kindern vorsorglich keine Säuglingsmilch aus Weißblechdosen mehr zu füttern, bis die Hersteller belegen können, dass die Produkte unbelastet sind.

foodwatch hatte die getesteten Chargen Ende Juli und Anfang August 2019 eingekauft. Nachdem ein erster Labortest vorlag, beauftragte die Organisation nicht nur eine wiederholte Analyse im selben Labor, sondern zudem auch zwei weitere Laboratorien, um die Befunde zu überprüfen. Die nun vorliegenden Ergebnisse wurden gemeinsam mit Experten analysiert. Neben den vier Produkten aus dem Handel in Deutschland und Österreich hatte foodwatch zwölf weitere Babymilch-Produkte aus Frankreich und den Niederlanden untersuchen lassen. Hier wurden in fünf Fällen aromatische Mineralöle gefunden, unter anderem in Produkten von Danone und Nestlé (in Frankreich) und Hero Baby (in den Niederlanden).

Mineralöle sind die größte Verunreinigung im menschlichen Körper. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA beschreibt besonders die „aromatischen Mineralöle“ (MOAH) als potenziell krebserregend und erbgutschädigend – weshalb solche Rückstände selbst in kleinsten Mengen nicht in Lebensmitteln enthalten sein sollten. Neben Maschinen bei Ernte und Verarbeitung kann auch die Verpackung der Grund für die Mineralöl-Verunreinigung sein. So enthalten zum Beispiel Verpackungen aus Altpapier oft Mineralöle aus Druckfarben, die auf Lebensmittel übergehen können. Bereits 2015 hatte foodwatch in einem internationalen Labortest 120 Lebensmittel wie Nudeln, Reis oder Cornflakes untersuchen lassen – 43 Prozent der Produkte enthielten aromatische Mineralöle.

Obwohl die Gesundheitsgefahren durch Mineralölverunreinigungen in Lebensmitteln seit Jahren bekannt sind, gibt es bisher nicht einmal gesetzliche Grenzwerte. foodwatch fordert sichere Grenzwerte für Mineralöle in Lebensmitteln – bei den besonders kritischen aromatischen Mineralölen (MOAH) muss eine Null-Toleranz gelten.

achtungBetroffene Artikel


Die nach den Labortests mit MOAH belasteten Produkte sind:

Deutschland

Novalac Säuglingsmilchnahrung PRE 400g
Chargennummer: A5952275
Mindesthaltbarkeitsdatum: 11.03.2020
Belastung mit MOAH: 0,5 mg/kg

Nestlé BEBA OPTIPRO PRE 800 g von Geburt an
Chargennummer: 91120346AA
Mindesthaltbarkeitsdatum: 10/2020
Belastung mit MOAH: 3,0 mg/kg

Nestlé BEBA OPTIPRO 1 800 g von Geburt an
Chargennummer: 9098080621
Mindesthaltbarkeitsdatum: 10/2020
Belastung mit MOAH: 1,9 mg/kg

Niederlande

Neolac Organic 1 Komplette Säuglingsnahrung, 0-6 m
Belastung mit MOAH: 1,6 mg/kg

Hero Baby Nutrasense hypoallergen, 0-6 Monate
Belastung mit MOAH: 0,8 mg/kg

Nutrilon Diätnahrung gegen Kuhmilchallergie 1, 0-6 Monate
Belastung mit MOAH: 1,2 mg/kg

zur Meldung von foodwatch Niederlande >

FAQ zur Untersuchung > E-Mail-Aktion von foodwatch >

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

 

Nestle Stellungnahme

Frankfurt am Main, 24. Okt 2019

Die Gesundheit und Sicherheit von Babys haben bei uns oberste Priorität. Deshalb nehmen wir die in dem Bericht von Foodwatch erhobenen Vorwürfe sehr ernst.

Uns ist bewusst, dass der Bericht von Foodwatch bei vielen Eltern Besorgnis erregt hat. Natürlich werden wir mit Foodwatch in Kontakt treten, um den Bericht besser nachvollziehen zu können.

Wir möchten allen Müttern und Vätern versichern, dass die Babys weiterhin sicher mit unserer Säuglingsnahrung gefüttert werden können. Beba Optipro Pre und Beba Optipro 1 erfüllen alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften in Deutschland und der EU.

Allen besorgten Eltern bieten wir an, sich bei möglichen Fragen bitte direkt an unsere Expertinnen beim Nestlé-Babyservice info@babyservice.de zu wenden.

Quelle: Nestlé Deutschland AG

 

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

App für iPhone google-play-badge



Hat Nestlé bei der Reduktion von Zucker, Fett und Salz zu viel versprochen?

Verbraucherzentrale Hamburg macht Alt-Neu-Vergleich bei 24 Nestlé-Produkten

Der Lebensmittelkonzern Nestlé sagt, dass seine Produkte heute weniger Zucker, Fett und Salz enthielten als in der Vergangenheit. Das Unternehmen habe „in den letzten Jahren circa 10 Prozent reduzieren können“, so Mark-Aurel Boersch, CEO von Nestlé Deutschland in einem über Twitter verbreiteten Video. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat stichprobenartig die Nährwerte von insgesamt 24 Nestlé-Produkten aus den Jahren 2008 bis 2016 recherchiert und mit dem aktuellen Sortiment verglichen. Die Bilanz der Verbraucherschützer ist enttäuschend.

„Mit den Vergleichswerten unserer Stichprobe können wir die Aussagen des Nestlé-Chefs nicht bestätigen“, so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Beim Zucker beträgt die Reduktion durchschnittlich nur 5,7 Prozent, beim Fett 0 Prozent. Nestlé hätte die selbst gesteckten Ziele damit deutlich verfehlt. Dagegen weist mehr als die Hälfte der untersuchten Produkte (13 von 24) den gleichen oder sogar einen höheren Zuckergehalt auf. 60 Prozent (15 von 24) enthalten gleich viel oder mehr Fett. Deshalb ist der Kaloriengehalt der untersuchten Lebensmittel aktuell noch genauso hoch wie vor Jahren.

Immer noch jede Menge Zucker

Nur bei 17 Prozent (4 von 24) der überprüften Produkte hat Nestlé den Zuckergehalt um die versprochenen 10 Prozent reduziert. Positiv fallen in diesem Zusammenhang die Cerealien »Nesquik Duo« und »Fitness Knusperflakes« auf. Auch die neue Rezeptur des »Nesquik Kakaopulver 30% weniger Zucker« enthält nun noch weniger Zucker. Das klassische Kakaopulver der Marke »Nesquik« hingegen wird noch immer mit einem Zuckeranteil von über 75 Prozent verkauft. Die »Smarties Schokolinsen« und der Riegel »KitKat Chunky« sind jetzt sogar süßer als ihre Vorgängermodelle.

Schlechte Bilanz fürs Fett

Nur bei 13 Prozent (3 von 24) der geprüften Lebensmittel, den Cerealien »Nesquik Duo« und »Clusters Mandel« sowie der »Maggi Tierfigurensuppe«, sank der Fettgehalt um über 10 Prozent in den letzten neun Jahren. Viele andere Produkte wie die »Maggi Spargelcremesuppe Guten Appetit«, die aktuell mit fast doppelt so viel Fett ausgestattet ist wie im Jahr 2015, machen keine gute Figur. Solche Fertiglebensmittel in der Stichprobe sorgen dafür, dass die Verbraucherschützer insgesamt keine Fettreduktion feststellen konnten.

Fortschritte beim Salz

Lediglich beim Salz hat Nestlé anscheinend Fortschritte gemacht. Rund 11,3 Prozent niedrigere Salzwerte finden sich durchschnittlich auf den überprüften Etiketten wieder, wobei bei vielen Produkten, wie beispielsweise Süßwaren, der Salzgehalt keine wichtige Rolle spielt.

Mehr Transparenz notwendig

„Wir fragen uns, wie und wo Nestlé in den letzten Jahren jeweils 10 Prozent Zucker, Fett und Salz eingespart hat und auf welche Datengrundlage der Konzern seine Aussagen stützt“, sagt Valet. Die Stichprobe des Verbraucherschützers zeichnet ein anderes Bild. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf mehr Transparenz und weniger Schönfärberei! Wer völlig überzuckerte Kinderprodukte im Zuckergehalt auf ein weiterhin sehr hohes Niveau reduziert, sollte sich nicht auf die Schulter klopfen,“ so Valet. Ein unabhängiges Informationsportal, das die Entwicklung der Nährwerte von Produkten abbildet und begleitet, könnte helfen, die Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen.

Alle 24 Produkte der Stichprobe, die recherchierten Nährwerte und die errechneten Reduktionen für Zucker, Fett, Salz und den Kaloriengehalt hat die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite unter www.vzhh.de/nestle veröffentlicht.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Internet: http://www.vzhh.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0