Rückruf: Blei – Edelman ruft Mica Weihnachtsdekoration via Globus Baumarkt zurück

Der Globus Baumarkt informiert über den Rückruf von Mica Weihnachtsdekoration von Edelman. Wie das Unternehmen mitteilt, übersteigt die Bleikonzentration auf der Leiterplatte des betreffenden Elektro- und Elektronikgeräts den zugelassenen Grenzwert. 

Betroffene Dekoartikel sollten NICHT mehr verwendet werden!

achtungBetroffener Artikel


 

Mica Weihnachtsbaum mit Beeren
EAN: 8720362191049

Mica Kerze LED Weihnachtsbaum
EAN: 8720362352143

Betroffen sind alle Produkte mit den genannten EANs.

Betroffen sind alle Produkte aus den Chargen EB-00311795 (01/2024) und EB-00323978 (07/2024)

Kundenservice
Verbraucher können betroffene Produkte zurückgeben und erhalten wahlweise Ersatz oder eine Erstattung.
info@globus-baumarkt.de oder über die Telefonnummer: 06898 / 515 880

Kundeninformation >

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 

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