Mastodon PCB in Futtermitteln: PCB-Höchstgehalt in Eiern aus dem Landkreis Osnabrück überschritten – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

PCB in Futtermitteln: PCB-Höchstgehalt in Eiern aus dem Landkreis Osnabrück überschritten

Höchstgehalt für nicht dioxinähnliche PCB in Futtermitteln überschritten

UPDATE 2 – 15.11.2018 
PCB-Höchstgehalt in Eiern aus dem Landkreis Osnabrück überschritten

Auf drei Betrieben im Landkreis Osnabrück wurden Eier gefunden, bei denen der Höchstgehalt an nicht-dioxinähnlichem (ndl)-PCB überschritten wurde. Es handelt sich um drei Kleinbetriebe mit 150, 352 und 376 Legehennenplätzen. Die beanstandeten Eier wurden ausschließlich direkt vom Erzeuger an Verbraucher abgegeben. Die Kunden werden durch den Lebensmittelunternehmer informiert, die Eier werden zurückgenommen. Durch den zuständigen Landkreis wurde auf Grund des Untersuchungsergebnisses die Abgabe von Hühnereiern untersagt.

Die Untersuchung der Eier fand als Eigenkontrolle in einem akkreditierten Labor statt. Der Höchstgehalt wurde teilweise um das Zweifache überschritten. Die Tiere der betroffenen Geflügelbetriebe haben vermutlich kontaminiertes Futter gefressen, das von einem Mischfutterwerk aus Minden stammen soll.

Grundsätzlich wiesen Futtermittelchargen aus NRW teilweise deutliche (10-fache) Höchstgehaltsüberschreitungen bei ndl-PCB auf. Durch Ermittlungen der Behörden in NRW und Niedersachsen konnte festgestellt werden, dass Einzellieferungen möglicherweise kontaminierter Futtermittel auch an Betriebe in Niedersachsen erfolgten. Insgesamt sind 290 Tonnen möglicherweise ndl-PCB-kontaminierter Futtermittel nach Niedersachsen geliefert worden. Die Kontamination soll durch Lackabsplitterung in zwei Verladesilos passiert sein.

Die Zahl der in Niedersachsen von dem Ereignis betroffenen Betriebe betrug zunächst insgesamt 29. Durch negative Proben konnten die Sperren von neun Betrieben inzwischen wieder aufgehoben werden (LK Osnabrück: 2x Geflügelmast, LK Grafschaft Bentheim: 2 Geflügelmast, LK Rotenburg: 1x Legehennen, LK Wittmund: 1 x Legehennen, außerdem negative Eierproben in 2 Betriebe im LK Leer und 1 im Emsland. Damit gibt es derzeit 20 gesperrte Betriebe.

Weitere Untersuchungen werden durchgeführt. Mit abschließenden Ergebnissen ist Anfang kommender Woche zu rechnen.

UPDATE 15.11.2018 – Die Verunreinigung von Tierfutter mit nicht-dioxin-ähnlichem PCB (ndl-PCB) wurde durch Lackabsplitterungen in den Lagerbehältern eines nordrhein-westfälischen Futtermittelherstellers verursacht.

In NRW sind nach derzeitigem Kenntnisstand 41 geflügelhaltende Betriebe mit dem kontaminierten Futter beliefert worden. Betroffen sind die Kreise Gütersloh (18 landwirtschaftliche Betriebe ), Paderborn (14), Soest (5), Herford, Lippe, Münster und Warendorf (je 1). Dabei handelt es sich um sieben Legehennen-Betriebe, 24 Masthähnchen-, acht Putenmastbetriebe sowie zwei Enten- und Gänsehalter. Einzelne Lieferungen sind auch an landwirtschaftliche Betriebe in Hessen und Niedersachsen gegangen. Die jeweiligen Behörden wurden informiert.

Das Landeskontrollzentrum für Lebensmittel und Futtermittel des LANUV führt die Untersuchungen weiter. Durch die Kreisordnungsbehörden wurden bereits Proben von Eiern, Fleisch und Futter genommen. Das LANUV entnimmt aktuell zehn weitere Futtermittelproben, die noch analysiert werden müssen.

Derzeit betroffen durch Futtermittellieferungen sind insgesamt neun niedersächsische Betriebe in den Landkreisen Osnabrück (5 Betriebe), Nienburg (2 Betriebe) und Grafschaft-Bentheim (2 Betriebe). Bei den Betrieben handelt es sich um Hähnchenmast-, Legehennen- und Putenmastbetriebe. Die Betriebe wurden unmittelbar seitens der Futtermittelüberwachung des LAVES informiert. Die amtliche Überprüfung ergab, dass die an niedersächsische Betriebe gelieferten Futtermittel aus den verdächtigen Chargen bereits vollständig verfüttert wurden. Die Betriebe wurden durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Abstimmung mit dem ML gesperrt.

Seit gestern Abend liegen erste Untersuchungsergebnisse vor. Die Werte von Puten aus einem Betrieb im Landkreis Nienburg liegen über dem Höchstgehalt, diese dürfen somit nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Erste Untersuchungen von Masthähnchen aus zwei Betrieben im Landkreis Osnabrück und zwei Betrieben im Landkreis Grafschaft-Bentheim weisen Ergebnisse unterhalb des festgelegten Höchstgehaltes auf. Damit sind Lebensmittel aus vier von insgesamt neun Betrieben, die das betreffende Futtermittel aus NRW erhalten haben, unbedenklich.

Aktuell laufende Rückrufe

Landkreis Osnabrück
Auf drei Betrieben im Landkreis Osnabrück wurden Eier gefunden, bei denen der Höchstgehalt an nicht-dioxinähnlichem (ndl)-PCB überschritten wurde. Es handelt sich um drei Kleinbetriebe mit 150, 352 und 376 Legehennenplätzen. Die beanstandeten Eier wurden ausschließlich direkt vom Erzeuger an Verbraucher abgegeben (bis auf eine Ausnahme ungestempelt!!).

Die Kunden werden durch den Lebensmittelunternehmer informiert, die Eier werden zurückgenommen. 

Belgien
Die belgischen Behörden informieren über den Rückruf von Eiern mit dem Stempelcode  0BE3133. 

Produkt: Eier
Haltungsart: Bio
Stempelcode: 0BE3133

Die betroffenen Eier wurden über verschiedene Einzelhandelsgeschäfte in Belgien verkauft. Eier mit diesem Stempelcode waren bereits 2017 aufgrund einer PCB Belastung zurückgerufen worden

Bei einem der von den Futtermittellieferungen betroffenen Betriebe handelt es sich um einen Junghennenaufzuchtbetrieb. Aus diesem Betrieb wurden Junghennen an 18 Legehennenbetriebe in verschiedenen Landkreisen in Niedersachsen (Ammerland, Aurich, Diepholz, Emsland, Leer, Nienburg (Weser), Landkreis Oldenburg, Region Hannover, Rotenburg (Wümme), Wolfenbüttel, Zweckverband JadeWeser) sowie in Nordrhein-Westfalen (3 Betriebe), Sachsen-Anhalt (2 Betriebe), Brandenburg (1 Betrieb) und Thüringen (1 Betrieb) geliefert. Auch diese Betriebe unterliegen einer amtlichen Sperre, bis durch Untersuchungsergebnisse die Unbedenklichkeit der Konsumeier geklärt ist.

Aktuell werden weitere Ermittlungen und Probenahmen in den niedersächsischen Betrieben durchgeführt. Vom Ergebnis der Untersuchungen hängt ab, ob die Gewinnung von Eiern zum Verzehr sowie die Schlachtung von Masttieren wieder zugelassen werden kann. Bis dahin bleiben alle Betriebe amtlich gesperrt. Mit dem Vorliegen von weiteren Untersuchungsergebnissen wird frühestens Ende dieser Woche gerechnet.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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