Mastodon Rapex-Meldung: Verletzungsgefahr durch Kleinteile aus „bambia“ Musik-Mobile – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Verletzungsgefahr durch Kleinteile aus „bambia“ Musik-Mobile

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über gefährliche, metallische Kleinteile, die sich aus dem Musikwerk (Schlaf Kindlein Schlaf) lösen und herausfallen können. Hierdurch besteht erhebliche Verletzungsgefahr.

Verbraucher die ein solches Mobile gekauft haben, sollten dieses entweder entsorgen, oder sich an den jeweiligen Händler wenden. Aktuell darf das Mobile nicht mehr verkauft werden!

 

[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“]Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 13 / 2016
Rapex Nummer: 3 A12/0375/16
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Musik-Mobile
Marke: bambia
Name: MOBILE MUSICAL
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: Ref. 19/2011 , IAN 61593
Barcode / EAN / GTIN: 4016833295144
Beschreibung: Mobile mit Musikwerk zur Anbringung über dem Babybett
Herkunftsland: Deutschland
Produktrisiko: Kleine und scharfkantige Metallteile aus dem Inneren des musikalischen Mechanismus können sich lösen und in den Laufstall oder Krippe fallen. Ein Kleinkind könnte diese kleinen Teile in den Mund stecken und verschlucken. Es kann zu Verletzungen durch die scharfen Kanten kommen.
Weiteres: entspricht nicht der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1
Maßnahmen: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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