Rückruf: Weichmacher – Woolworth ruft Halloween Kopfbedeckung Zombiegehirn zurück

Woolworth informiert über einen Rückruf des Halloween Artikel Kopfbedeckung Zombiegehirn. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde festgestellt, dass das Produkt durch enthaltene Weichmacher (DEHP) ein potenzielles gesundheitliches Risiko für Verbraucher:innen darstellt.

Von der weiteren Verwendung wird abgeraten.

achtungBetroffener Artikel


Kopfbedeckung Zombiegehirn
Preis ursprünglich: 5,00 Euro
aktuell: 1,00 Euro
Auftragsnummer: 359661/00
EAN: 2000011411091

Bereits erworbene Kopfbedeckungen können in den Woolworth Stores zurückgegeben werden, der Kaufpreis von 5,00 Euro bzw. 1,00 Euro wird vollständig erstattet

Kundenservice
Der Kundenservice steht bei Fragen jederzeit gern unter der Servicehotline +49 2303 5938 200 zur Verfügung.

Kundeninformation >

Bild: Woolworth 

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 

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Rückruf: Flying Tiger ruft Einhorn Haarband mit Licht und Ton zurück

Das Unternehmen Flying Tiger Copenhagen ruft den Artikel Einhorn Haarband mit Licht und Ton aus dem Verkaufszeitraum seit September 2024 zurück. Betroffen sind alle Chargen. Wie das Unternehmen mitteilt, ist das Batteriefach nicht sicher befestigt, daher könnten die Batterien zugänglich sein und eine potenzielle Erstickungsgefahr für kleine Kinder darstellen.

Für kleine Kinder besteht daher die Gefahr des Verschluckens und schlimmstenfalls Erstickungsgefahr. Verschluckte Batterien können zu inneren Verletzungen führen.

Kunden sollten dieses Produkt sofort aus der Reichweite von Kleinkindern entfernen.

achtungBetroffener Artikel



Artikel: Einhorn Haarband mit Licht und Ton

Artikelnummer: 3056915
Chargen: alle
Im Verkauf seit September 2024

Verbraucher werden gebeten, das Spielzeug gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises an die nächste Flying Tiger Copenhagen-Filiale zurückzugeben.

Abbildung: Flying Tiger Copenhagen 

Verbraucherinformation
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Rückruf: Verbrennungsgefahr – TEDi ruft Bärenmaske zurück

Das TEDi-Qualitätsmanagement informiert über den Rückruf der unten abgebildeten Maske „Bär“. Wie das Unternehmen mitteilt, wiesen Produkttests ein erhöhtes Entflammbarkeitsrisiko nach. Dies kann eine Verbrennungsgefahr darstellen, weshalb von einer weiteren Verwendung der Maske abgeraten wird.

Das Produkt wurde vom 14.09.2022 bis zum 03.11.2023 in allen TEDi-Filialen verkauft.

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Maske Bär
Artikelnummer: 37376003081000000600  |  25918003081000000500
Verkaufspreis: 6,00 € bzw. 5,00 € 

Sie können den Artikel gegen Erstattung des Verkaufspreises von 6,00 € bzw. 5,00 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi Filiale umtauschen.

Kundenservice
Verbraucher können sich bei Fragen unter der Telefonnummer +49 231 55577-0 oder per E-Mail an info@tedi.com an TEDi wenden

Kundeninformation >

Bild: TEDi Warenhandels GmbH

 

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Rückruf: Gesundheitsgefahr durch Weichmacher in Halloween Maske via Action

Action und die Topeq GmbH informieren über den Rückruf der Halloween Maske mit der Chargennummer 2080621 welche bei Action verkauft wurde. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde festgestellt, dass die Masken verbotene, gesundheitsschädliche Phthalat-Weichmacher enthalten. Der Artikel wurde seit Oktober 2022 verkauft. 

Sollten Sie in Besitz einer der Masken aus dieser Charge mit einem der untenstehenden Barcodes sein, werden sie gebeten die Nutzung des Artikels umgehend einzustellen.

achtungBetroffener Artikel


 

Artikel: Halloween Maske
Barcodes: 4060411100412 und 4060411100429
Charge: 2080621
Verkauf seit Oktober 2022  

Wenn Sie diese Produkte gekauft haben, bringen sie diese es in eine beliebige Action Filiale zurück. Sie bekommen den Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet.

Kundenservice
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Topeq GmbH unter +49421 56 555 866

Produktabbildung: Action Deutschland GmbH

 

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Rückruf: Verbrennungen möglich – Hersteller Party X People ruft „Halbmaske Teufel“ zurück

achtungBetroffener Artikel


 

 

Artikel: Halbmaske Teufel
Marke: Party x People / Rubie’s
Inhalt: 1 Stück
EAN: 4002162297102
Chargennummer: alle
Verkaufszeitraum: Oktober 2022 bis heute

Die Rückgabe des betroffenen Artikels ist in den jeweiligen Verkaufsstellen bzw. bei den jeweiligen Händlern möglich. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Kundenservice: 
Party X People
Tel.: +49 2202 / 104 0
E-Mail: info@partyxpeople.de

Rapex Meldung >

 

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Rückruf: Polizei warnt vor Metallspäne in Weingummi vom Faschingsumzug in Laubach-Freienseen

UPDATE 28.02.2020

Nachdem am Dienstag während eines Faschingsumzuges in Laubach – Freienseen kleine Fruchtgummipäckchen, die offenbar mit Metallspänen verunreinigt waren, verteilt wurden, konnte die Herkunft der Päckchen durch die Polizei ermittelt werden.

Am Dienstagabend hatten sich mehrere Personen bei der Polizei in Grünberg gemeldet und mitgeteilt, dass sie während des Faschingsumzuges in Laubach – Freienseen kleine weiße Päckchen mit Fruchtgummis mitgenommen haben. In diesen Päckchen befanden sich wenige kleine Metallspäne. Nach einem Warnhinweis der Polizei meldeten sich mehrere Zeugen und brachten die offenbar verunreinigten kleinen Päckchen zur Polizei.

Bei den Ermittlungen stellte es sich heraus, dass die Fruchtgummis offenbar in einer Firma im Landkreis Gießen verpackt wurden. Am Mittwochabend suchten mehrere Polizeibeamte und Mitarbeiter der Kreisveterinärbehörde des Landkreises Gießen die in Frage kommende Firma auf. Es stellte sich heraus, dass die Päckchen dort vor einigen Tagen Rahmen eines Testlaufs für eine neue Verpackungsmaschine abgefüllt und verpackt wurden. Mehrere dieser Verpackungen, die nach dem Testlauf eigentlich zur Vernichtung bestimmt waren, wurden dann offenbar ohne Erlaubnis durch einen Mitarbeiter der Firma verteilt. Sehr wahrscheinlich wurden die Päckchen auch bei weiteren Umzügen im näheren Umfeld von Laubach verteilt.

Gegen den Verdächtigen wurde ein Verfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

Die Fruchtgummis sollten auf keinen Fall verzehrt werden. Ein Bild einer solcher Packung, die am Dienstag nach dem Umzug bei der Polizei abgegeben wurde, ist beigefügt.

Bei einem Verzehr der verunreinigten Fruchtgummis liegt keine konkrete Gesundheitsgefährdung vor. Sollten nach einem Verzehr dennoch Beschwerden auftauchen, so wird empfohlen, vorsorglich einen Arzt aufzusuchen.

Die Polizei empfiehlt, solche Päckchen bei der nächstgelegenen Polizeistation abzugeben.

Hinweise bitte an die Polizeistation Gießen Süd unter 0641/7006-3555.

 

 

Die Polizei und die Feuerwehr warnen vor dem Verzehr von Süßigkeiten (ähnlich Gummibärchen), die auf dem Faschingsumzug in Laubach-Freienseen verteilt wurden, vermutlich in weißen Tütchen ohne Aufdruck. Möglicherweise enthalten die Tütchen neben den Süßigkeiten kleinere Fremdkörper.

betroffene Weingummiverpackung ca. 12 x 12 cm.

betroffene Weingummiverpackung ca. 12 x 12 cm.

Am gestrigen Dienstag (25.02.2020) wurden im Rahmen des Faschingsumzuges in Laubach-Freienseen Süßigkeiten verteilt, welche Metallspäne enthalten können. Es handelt sich hierbei um weiße, etwa 12 x 12 cm große Plastiktütchen ohne Aufdruck. Darin befinden sich 8 Weingummis. Die Süßwaren enthalten möglicherweise vereinzelt Metallspäne.

+++ Keinesfalls sollten die Naschereien verzehrt werden! +++

Derzeit bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass an den Tütchen manipuliert wurde.

Der Polizei sind bislang keine Verletzten bekannt geworden. Die Ermittlungen zur Herkunft der Weingummis sowie für die Metallspäne ursächliche Umstände dauern an. Betroffene werden gebeten, sich mit der Polizeistation in Grünberg, Tel: 06401 / 91430 in Verbindung zu setzen und entsprechende Tütchen dort abzugeben

 

 

Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

 

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Gesund durchs närrische Treiben: Tipps für Schminke und Kostüme

Schrille Schminke, knallbunte Kostüme: Die „fünfte Jahreszeit“ steuert auf ihren farbenfrohen Höhepunkt zu. Im Gegensatz zu Alltagskosmetik und Kleidung können Karnevalsschminke und Kostüme mehr oder andere Inhaltsstoffe enthalten, die beispielsweise die Haut reizen können. Darauf weist das Landesuntersuchungsamt (LUA) hin.

Das LUA untersucht Karnevalsartikel regelmäßig auf Mängel und Gesundheitsgefahren. In der Saison 2018 waren es 27 Kostüme, 14 Masken und 19 sonstige Artikel wie Perücken, falsche Nasen, Fingernägel oder Zähne.

Ergebnis: 4 der insgesamt 60 Proben mussten beanstandet werden. Eine Karnevalsmaske hatte Nieten, die Allergie auslösendes Nickel abgaben. In einer künstlichen Wunde wiesen die Sachverständigen den verbotenen Weichmacher DINP nach und in einer Federboa verbotene krebserregende Azofarbstoffe. Eine weitere Probe wurde wegen mangelhafter Kennzeichnung beanstandet.

Grundsätzlich sollten die Narren und Jecken beim Kostümieren ein paar Regeln beachten, um gesund durchs närrische Treiben zu kommen:

  • In Karnevalskostümen können gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe enthalten sein, die man weder sehen noch riechen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Kostüme möglichst nicht direkt auf der Haut tragen.
  • Vor allem Kostüme für Kinder vor dem ersten Tragen waschen.
  • Karnevalsmasken (z.B. aus elastischem Kunststoff), die schon im Laden einen unangenehmen Geruch verbreiten, gar nicht erst kaufen

Das LUA untersucht auch Karnevalskosmetik auf Mängel und Gesundheitsgefahren. Auch hier gilt: Wer sich an ein paar Regeln hält, vermeidet an Aschermittwoch – zumindest in Bezug auf die Haut – ein böses Erwachen.

  • Gels oder Glittersprays für die Haare sollten niemals zur Bemalung der Haut benutzt werden. Sie können Farbstoffe enthalten, die dafür nicht geeignet sind.
  • Die Anwendungs- und Warnhinweise auf den Packungen sollten beachtet werden. Das ist besonders wichtig bei Produkten, die als „nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gekennzeichnet sind. Manchmal enthalten Verpackungen Kleinteile, die Kleinkinder verschlucken könnten.
  • Ernst genommen werden sollte auch die Warnung, Schminke nicht in Augennähe anzuwenden – auch wenn auf der Verpackung möglicherweise Personen mit geschminkten Augen abgebildet sind.
  • Auch wenn es nach einer langen Nacht schwer fällt: Karnevalisten sollten sich vor dem Zubettgehen Zeit zum Abschminken nehmen. Welche Mittel dafür geeignet sind (Wasser und Seife, Babyöl oder Fettcreme), steht meist auf der Verpackung der Schminke.
  • Schminke hat meistens kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern eine Verwendungsdauer („period after opening“, PAO). Das Symbol in Form einer kleinen Cremedose gibt an, wie viele Monate ein Produkt nach dem ersten Öffnen verwendet werden kann, ohne dass eine Belastung mit Keimen droht. Bei einer Verwendungsdauer von bis zu zwölf Monaten gilt daher: Kosmetik aus dem Vorjahr nicht mehr verwenden.

Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Internet: https://lua.rlp.de

 

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Rückruf: Verbrennungsgefahr – „Star Wars Executioner Trooper“ Kinderkostüm von Rubie´s

Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung

Rubies Deutschland hat uns heute mitgeteilt, dass das Kostüm im Juni 2017 durch den TÜV Rheinland auch in Bezug auf die Entflammbarkeit (EN71-2). Die Laborprüfungen hatten keine Auffälligkeiten ergeben, somit entspricht der Artikel den gesetzlichen Vorgaben

Das österreichische Unternehmen PAGRO DISKONT ruft ein Kinderkostüm des Unternehmens zurück. Betroffen ist das „Star Wars Executioner Trooper“ Kinderkostüm von Rubie´s Deutschland GmbH
Wie das Unternehmen mitteilt, hat eine behördliche Überprüfung ergeben, dass Teile des Kostüms überdurchschnittlich entflammbar sind bzw. die erlaubte Flammenausbreitungsgeschwindigkeit überschritten wird.

Es besteht Verbrennungsgefahr. Das Produkt entspricht daher nicht den allgemeinen Anforderungen und wird als gesundheitsschädlich eingestuft. Das betroffene Kostüm wird/wurde auch hierzulande verkauft.

PAGRO DISKONT ist ein Unternehmen der österreichischen MTH Retail Group, zu der in Deutschland die Ketten Pfennigpfeiffer und Mäc-Geiz gehören

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Star Wars Executioner Trooper Kinderkostüm
Hersteller: Rubie´s Deutschland GmbH

PAGRO DISKONT hat umgehend alle Star Wars Executioner Trooper Kinderkostüme aus dem Sortiment genommen und eine unmittelbare Kassasperre des Produkts veranlasst.

Kunden, die dieses Produkt bei PAGRO DISKONT gekauft haben, werden gebeten, das Produkt in eine PAGRO DISKONT Filiale zurückzubringen. Sie erhalten den Kaufpreis zurückerstattet. Ein Kaufbeleg ist nicht notwendig.

Kundenservice
Kunden können sich im Falle von Fragen an kundeninfo@pagro.at wenden.

Kundeninformation >

Abbildung: PAGRO DISKONT

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Achtung!

Immer wieder passieren Unfälle mit schweren Verbrennungen durch Faschingskostüme und Zubehör – Infolink >>

Faschingskostüme unterliegen in Europa aufgrund des hohen Gefahrenpontentials der Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG, in der Schwerentflammbarkeit bei diesen Produkten reglementiert wird

Besonders Gas-Heizstrahler und offene Feuerstellen sind hier im wahrsten Sinne des Wortes „brandgefährlich“

 

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Rapex-Meldung: Cadmium in Ohrsteckern „Spinne“ von Orlob

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Cadmium Belastung in Ohrsteckern „Spinne“ von Orlob. 

Wir empfehlen, betroffene Ohrstecker nicht mehr zu nutzen und dem Handel zurückzubringen

Infobox Cadmium

Wegen der hohen Toxizität von Cadmium nimmt dessen Bedeutung ab. Seit Dezember 2011 ist es in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC in der Europäischen Union verboten. Cadmium ist als sehr giftig und seine Verbindungen von gesundheitsschädlich (wie Cadmiumtellurid) über giftig (z. B. Cadmiumsulfid) bis sehr giftig (so bei Cadmiumoxid) eingestuft; außerdem besteht begründeter Verdacht auf krebsauslösende Wirkung beim Menschen. Eingeatmeter cadmiumhaltiger Staub führt zu Schäden an Lunge, Leber und Niere.
Seit Dezember 2011 gilt ein strengeres Verbot für Cadmium in Kunststoffen, Farben, Stabilisierungsmitteln sowie bei bestimmter Metallverarbeitung per REACH-Verordnung, Eintrag 23 in Anhang XVII. Mit dem 10. Dezember 2011 wurde das Verbot auf cadmiumhaltige Lote beim Löten und der Erzeugung und das Inverkehrbringen cadmiumhaltigen Schmucks ausgedehnt. wikipedia.de

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 39 / 2018
Rapex Nummer: A12/1383/18
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Schmuck
Produkt: Ohrringe „Spinne“
Marke: Orlob Accessoires
Name: Ohrringe „Spinne“
Artikelnummer: Artikel 5371
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4260362027282
Beschreibung: Silberfarbene Ohrringe in Form eines Spinnennetzes mit einer Spinne, befestigt an einem schwarzen Karton.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Die Ohrringe enthalten Cadmium (Messwert: 0,025 Gew .-%).
Cadmium ist schädlich für die menschliche Gesundheit, da es sich im Körper anreichert und Organe schädigen und Krebs verursachen kann.
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Importeur)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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Rapex-Meldung: Erhöhte Nickelfreisetzung durch Maske von Boland

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhöhte Nickelfreisetzung durch Teile einer Maske von Boland. Von einer weiteren Verwendung wird abgeraten!

Infobox Nickel

Nickel ist mit der Nickeldermatitis der häufigste Auslöser für Kontaktallergien: in Deutschland sind schätzungsweise 1,9 bis 4,5 Millionen Menschen gegen Nickel sensibilisiert. Deswegen werden Metalle und Legierungen, die mit der Haut in Kontakt kommen, zunehmend seltener vernickelt. Etwa 10 % aller Kinder sind gegenüber Nickel sensibilisiert. Bei erneutem Kontakt mit dem Allergen können diese mit einer Kontaktallergie reagieren.

Die Verwendung von Nickel in Bedarfsgegenständen (wie Armbanduhren, Spielzeug, Geräten zur Lebensmittelverarbeitung usw.) ist in der Europäischen Union per Verordnung limitiert.[39] Diese ist in Deutschland durch die Bedarfsgegenständeverordnung umgesetzt, in welcher Grenzwerte zur Freisetzung festgelegt sind. Quelle: wikipedia

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 18 / 2018
Rapex Nummer: A12/0614/18
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Maske
Marke: Boland
Name: unbekannt
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 8712026721501
Beschreibung: Maske mit Totenkopf-Design und gebogenen Hörnern, die die Stirn, Augen und Wangen bedeckt. Es wird von einem genieteten Gummiband gehalten. Verpackung: Faltkarton mit Perforation und Abbildung.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Die Menge an Nickel, die von den Nieten freigesetzt wird, die das Gummiband mit der Maske verbinden, ist zu hoch (gemessener Wert bis zu 5,27 μg / cm² / Woche). Nickel ist ein starker Sensibilisator und kann allergische Reaktionen verursachen, wenn es in Artikeln vorhanden ist, die in direkten und längeren Kontakt mit der Haut kommen.
Risikoeinstufung: Schwerwiegend
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer: Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und Begleitmaßnahmen (Von: Einzelhändler)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2018

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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