Mastodon Rückruf: Verbotenes Pflanzenschutzmittel in „Getrocknetem Kardamom (Thao Qua)“ – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rückruf: Verbotenes Pflanzenschutzmittel in „Getrocknetem Kardamom (Thao Qua)“

Der Asia Lebensmittelgroßhandel Schönwölkau informiert über den bundesweiten Rückruf des Artikels „Getrockneter Kardamom (Thao Qua)“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 20.08.2023 und einem Nettofüllgewicht von 100 g. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden bei einer Probe des zurückgerufenen Produktes Rückstände des Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmittel  Anthrachinon gefunden. Es gibt Hinweise, dass dieser Stoff kanzerogenes Potenzial aufweist und beim Verzehr zu gesundheitlichen Schäden führen kann.  Das Produkt wurde bundesweit vornehmlich über Asia-Geschäfte verkauft.

Vom Verzehr wird abgeraten!

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Getrockneter Kardamom (Thao Qua)
Mindesthaltbarkeitsdatum 20.08.2023
Nettofüllgewicht von 100 g.

Diese Informationen stehen auf dem Etikett. 

Kunden, die dieses Produkt vom Asia Lebensmittelgroßhandel Schönwölkau bezogen haben, werden aufgefordert, dieses Produkt aus dem Verkehr zu nehmen und den betreffenden Warenbestand zurück zusenden. Eventuell betroffene Endverbraucher, die dieses Produkt in einem Einzelhandelsgeschäft für asiatische Lebensmittel gekauft haben, werden ebenfalls aufgerufen, dieses Produkt dort zurück zu geben.

Kundenservice
Verbraucheranfragen beantwortet der Kundenservice des Asia Lebensmittelgroßhandel unter der Rufnummer 0152/29980688

Kundeninformation >

Infobox Anthrachinon

Aufgrund von Gesundheitsbedenken für Anwender und Verbraucher wurde Anthrachinon 2009 die Zulassung als Pflanzenschutzmittel in der EU entzogen. Anthrachinon wurde von der Internationalen Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) als möglicherweise krebserzeugend für den Menschen („possibly carcinogenic to humans“) eingestuft (Kategorie 2B). Die Ankündigung erfolgte 2011 in der Zeitschrift Lancet Oncology, die Begründung wurde in der Monographie 2013 veröffentlicht. Im Februar 2013 zog das Bundesinstitut für Risikobewertung seine Empfehlung für die Verwendung von Anthrachinon in Lebensmittelverpackungen zurück und kündigte eine chemikalienrechtliche Neubewertung der Substanz an.

Auf Vorschlag der deutschen Chemikalienbehörde wurde 2015 die chemikalienrechtliche Einstufung von Anthrachinon überarbeitet. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) änderte am 4. Dezember 2015 die Einstufung für Anthrachinon: Es wurde als krebserzeugend Carc 1B eingestuft mit dem Warnhinweis H350

Quelle: wikipedia.de

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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