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Gesundheitsgefahr – Geschirr aus „Bambusware“ nicht für heiße Getränke oder Speisen nutzen

BfR-Bewertung: Zu hohe Freisetzung von Formaldehyd und Melamin

Ob Mehrweg-„Coffee to go“ Becher oder Tassen und Schüsseln mit Tiermotiv – der Handel bietet eine Vielzahl von Geschirr aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) an, auch für Kinder. Das Material ist leicht und bruchfest. Enthält es Bambusfasern als Füllstoff, wird es häufig als „Bambusware“ beworben.

„Aus gesundheitlicher Sicht sind diese Produkte jedoch nicht in jedem Fall für die Verwendung als Geschirr geeignet“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Grund ist, dass bei höheren Temperaturen gesundheitlich bedenkliche Mengen an Melamin und Formaldehyd aus dem Geschirr in Lebensmittel übergehen können. Dies ergab die toxikologische Bewertung von Daten der Landesüberwachungsbehörden sowie eigener Daten durch das BfR. „Und die Kunststoffgegenstände sind noch aus einem weiteren Grund nicht für heiße Flüssigkeiten wie Kaffee, Tee oder Babyfolgenahrung geeignet“, so Hensel weiter. Denn neben den hohen Freisetzungsmengen an Formaldehyd und Melamin zeigten Langzeittests des BfR, dass der Kunststoff im Kontakt mit heißen Flüssigkeiten angegriffen wird. Häufig löst sich aus „Bambusware“ sogar mehr gesundheitsschädliches Formaldehyd und Melamin als aus „herkömmlichen“ Melaminharz-Bechern“, so Hensel weiter. Gesundheitliche Richtwerte waren im Einzelfall bis zu 120-fach überschritten. Für kalte oder lauwarme Lebensmittel ist Geschirr aus MFH hingegen gut geeignet.

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Häufig werden die „Bambusware“-Produkte beworben als umweltfreundlich, biologisch abbaubar oder ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Allerdings ist MFH ein Kunststoff, der nicht biologisch abbaubar ist – auch dann nicht, wenn ihm natürliche Füllstoffe zugesetzt sind.

Bei sogenannter „Bambusware“ handelt es sich um Geschirr aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH), das als Füllstoff Bambusfasern enthält.

Aus MFH-Geschirr allgemein und insbesondere aus „Bambusware“-Geschirr können sich gesundheitlich bedenkliche Mengen an Formaldehyd und Melamin lösen, wenn es mit heißen Flüssigkeiten wie Kaffee, Tee oder Säuglingsfolgenahrung gefüllt wird. Das ist das Ergebnis einer BfR-Bewertung von Daten zum Übergang von Melamin und Formaldehyd aus MFH-Geschirr in heiße flüssige Lebensmittel. Aus den „Bambusware“-Gegenständen wurden im Mittel sogar wesentlich höhere Freisetzungsmengen an Formaldehyd und Melamin gemessen als aus „herkömmlichem“ MFH-Geschirr. Zur Bewertung hat das BfR die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) bestimmt, bei der kein gesundheitliches Risiko zu erwarten ist. Nach Berechnungen des BfR würde die Formaldehydfreisetzung aus einigen „Bambusware“-Bechern den TDI um das 30-fache für Erwachsene und das 120-fache für Kleinkinder überschreiten. Für Erwachsene, die regelmäßig Kaffee aus solchen Mehrwegbechern trinken, oder für Kleinkinder, die täglich heiße Milch, Tee oder Folgenahrung aus „Bambusware“-Bechern, -Tassen oder -Schalen zu sich nehmen, besteht damit ein gesundheitliches Risiko.

Das BfR empfiehlt daher, keine heißen Speisen oder Getränke aus „Bambusware“ zu essen oder zu trinken. Dies gilt auch für „herkömmliches“ MFH-Geschirr. Beide Materialien sind auch nicht für das Erwärmen von Lebensmitteln in der Mikrowelle geeignet. Bei der Verwendung für kalte oder lauwarme Lebensmittel besteht hingegen kein gesundheitliches Risiko.

Das BfR hat für seine Risikobewertung Daten von Landesüberwachungsbehörden aus den Jahren 2014 bis 2019 sowie eigene Ergebnisse zur Freisetzung von Melamin bzw. Formaldehyd verwendet. Als Lebensmittelsimulanz wurde 3%ige Essigsäure genutzt. Ein Großteil der Proben wurde im Rahmen des amtlichen Monitorings von Lebensmittelbedarfsgegenständen untersucht. Insgesamt lagen Ergebnisse zur Formaldehyd-Freisetzung aus 366 Bechern, Tassen und Schalen (138 aus „herkömmlichem“ MFH und 228 aus „Bambusware“) bzw. zur Melamin-Freisetzung aus 291 Gegenständen (111 aus „herkömmlichem“ MFH und 180 aus „Bambusware“) vor.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Internet: https://www.bfr.bund.de

 

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