Mastodon Rapex-Meldung: Rückruf – erhöhte Benzidinwerte in schwarzen Badematten – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Rückruf – erhöhte Benzidinwerte in schwarzen Badematten

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhöhte Benzidinwerte in schwarzen Badematten. Verkauft wurden die betroffenen Badematten über den Einzelhandel, Bereits Mitte März wurde dieser über den Rückruf informiert. In den Verkaufsstellen wurden Endverbraucher über Aushänge über den Rückruf informiert. 

Immer wieder erstaunlich, es vergehen sage und schreibe 5 Monate, bis zu dem Rückruf eine Rapex-Meldung veröffentlicht wird!

Rückrufinformation vom 20.03.2019

Firma „HATEX AS GmbH & Co. KG“ ruft die Badematten mit
Artikel Nr. 70206 EAN 4047125702064 50x80cm
Artikel Nr. 70207 EAN 4047125702071 60x100cm
öffentlich zurück.

Betroffen ist nur die Farbe schwarz.

Bei dem Artikel handelt es sich um einen Bedarfsgegenstand i.S. v.§2Abs.6 Satz 1 Nr. 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG). Somit unterliegt der Artikel den Bestimmungen des LFBG sowie denen der Bedarfsgegenständeverordnung (BGVO). Zudem unterliegt die Badematte als Erzeugnis i. S. v. Art. 3 Nr. 3 der VO (EG) 1907/2006 den Bestimmungen dieser Verordnung (REACH-Verordnung).

Im Rahmen einer Untersuchung der Lebensmittelüberwachung wurde festgestellt, dass die nachgewiesenen Gehalte an Benzidin in der Nutzschicht und der Basisschicht der Badematte den analytischen Grenzwert überschreiten. Aus diesem Grund ist die Badematte aus dem Verkehr zu nehmen.

Andere Artikel des Lieferanten sind nicht betroffen.

Die betroffene Ware wurde im Zeitraum von 08.2014 bis heute von uns verkauft. Bitte bringen Sie den o.g. Artikel in unsere Filialen zurück. Der Kaufpreis wird Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2019 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 32 / 2019
Rapex Nummer: A12/1202/19
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: unbekannt
Produkt: Badematte
Marke: unbekannt
Name: unbekannt
Artikelnummer: Artikel-Nr. 70206 und 70207
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 1) 4047125702064, 2) 4047125702071
Beschreibung: Rechteckige schwarze Badematte 50 x 80 cm, geknotet (Schnüre ca. 3 cm lang und 0,5 cm dick in die Unterlage eingearbeitet); Verpackung: bedruckte Pappeinlage auf einer Schmalseite; Kunststoff-Griff; auch in der Größe 60 x 100 cm verkauft.
Herkunftsland: Indien
Produktrisiko: Der Stoff enthält Azofarbstoffe, die das aromatische Amin Benzidin freisetzen (gemessene Konzentration bis zu 1664 mg / kg). Wenn das Produkt in direktem und längerem Kontakt mit der Haut ist, können die aromatischen Amine von der Haut absorbiert werden. Aromatische Amine können Krebs und Zellmutationen verursachen und die Fortpflanzung beeinträchtigen.
Risikoeinstufung: unbekannt
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Rückruf des Produkts beim Endverbraucher, Rücknahme des Produkts vom Markt (von: Importeur)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2019

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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