Mastodon Rapex-Meldung: Chrom VI in Motorrad-Lederhandschuhen „Highway 1“ von Louis – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Chrom VI in Motorrad-Lederhandschuhen „Highway 1“ von Louis

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhöhte Chrom VI Belastung in Motorrad-Lederhandschuhen von Louis. Betroffen ist das Modell Summer II der Eigenmarke „Highway 1“.

Bereits 2015 wurden von Louis zwei Modelle von Motorradhandschuhen der Marke „Highway 1“ zurückgerufen. Link >

Seit 2015 gilt in der EU für Ledererzeugnisse oder Lederteile von Erzeugnissen, die mit der Haut in Berührung kommen, ein Verkehrsverbot, wenn ihr Gehalt an Chrom (VI) 3 mg/kg oder mehr beträgt. 

Der Handschuh sollte nicht mehr getragen und zurückgegeben werden, ansonsten bleibt nur die Restmülltonne

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 26 / 2017
Rapex Nummer: A12/0855/17
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Lederhandschuhe
Marke: Highway 1
Name: Summer II
Artikelnummer: Schwarz, Größe L / 09 schwarz (201527)
Lot- oder Chargennummer: Batch No: 04544-069064
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Gefütterte schwarze Lederhandschuhe mit Kartonetikett
Herkunftsland: Pakistan
Produktrisiko: Der Chrom (VI) Anteil im Leder ist zu hoch (Messwert 3,6 mg / kg). Chrom (VI) ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt (durch: Vertriebspartner)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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