Mastodon Rapex-Meldung: Erstickungsgefahr – Rückruf für Plüsch Handpuppen von Eddy Toys – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Erstickungsgefahr – Rückruf für Plüsch Handpuppen von Eddy Toys

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über mögliche Erstickungsgefahr durch Kleinteile bei Plüsch Handpuppen von Eddy Toys. Der Meldung zufolge könnte sich ein Kleinteil lösen und von Kindern in den Mund genommen werden. Schlimmstenfalls besteht vor allem bei Kleinkindern Erstickungsgefahr

Vorhandene Handpuppen sollten auf Vollständigkeit hin überprüft und aus der Reichweite von Kleinkindern entfernt werden

Wir empfehlen die Rückgabe bei den jeweiligen Händlern/Verkaufsstellen mit Hinweis auf diese Meldung


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Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 11 / 2017
Rapex Nummer: A12/0332/17
meldender Mitgliedsstaat: Frankreich
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Plüsch Handpuppe
Marke: EDDY TOYS
Name: unbekannt
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: Batch: 2015814 – item 79038
Barcode / EAN / GTIN: 8711252790381 
Beschreibung: Plüsch Handpuppe, weich gefüllt, in Form eines grünen und gelben Kopfes, der Töne aussendet.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Ein kleines Teil (der Ring des Batteriefachs) kann sich leicht lösen und von kleinen Kindern in den Mund genommen werden, wodurch Erstickungsgefahr besteht
Risikoeinstufung: Ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1
Maßnahmen: Rückruf des Produkts von Endnutzern, Rücknahme des Produkts aus dem Markt (durch: Vertriebspartner)

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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