Mastodon Rückruf: Verbrennungsgefahr – Owim ruft Faschingskostüm „Paw Patrol Sky“ für Mädchen zurück – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rückruf: Verbrennungsgefahr – Owim ruft Faschingskostüm „Paw Patrol Sky“ für Mädchen zurück

Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung

Die Firma Owim GmbH & Co. KG warnt vor der Verwendung des Artikels „Paw Patrol Sky Kostüm Kleid und Haarband mit aufgesetzten Ohren und Brille“ und hat im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes einen Warenrückruf des Artikels veranlasst. Im Verkauf war das Kostüm über Filialen von Lidl in Östereich und der Schweiz. Deutschland ist hiervon nicht betroffen

Wie das Unternehmen mitteilt, haben Teile des Haarbandes in der Nähe von offenen Flammen keinen ausreichenden Schutz gegen Entflammbarkeit. Eine Verbrennungsgefahr kann daher nicht ausgeschlossen werden. 

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Paw Patrol Sky Kostüm Kleid und Haarband mit aufgesetzten Ohren und Brille
Artikelnummer 278576
Die Artikelnummer ist auf dem Etikett an der Innenseite des Kostüms ablesbar
Hersteller / Inverkehrbringer: Owim GmbH & Co. KG

Verkauf via Lidl Schweiz seit 09.01.2017
Verkauf via Lidl Österreich seit 23.01.2017


Die Firma Owim GmbH & Co. KG bittet daher alle Kunden dringend, den Rückruf zu beachten und den betroffenen Artikel nicht weiter zu verwenden.

Andere Produkte der Firma Owim GmbH & Co. KG und andere Faschingskostüme sind von dem Rückruf nicht betroffen.

Kundeninformation
Kunden werden gebeten, bereits gekaufte Artikel in den Lidl-Filialen zurückzugeben. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Lidl-Österreich-Kundenservice unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/500 810 von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 8:00 bis 17:00 Uhr

 

 

ACHTUNG:
Immer wieder passieren Unfälle mit schweren Verbrennungen durch Faschingskostüme und Zubehör –
Infolink >>

Faschingskostüme unterliegen in Europa aufgrund des hohen Gefahrenpontentials der Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG, in der Schwerentflammbarkeit bei diesen Produkten reglementiert wird

Besonders Gas-Heizstrahler und offene Feuerstellen sind hier im wahrsten Sinne des Wortes „brandgefährlich“

 

Rückgabe? Ja |  Rückerstattung? Ja |  Kassenbon notwendig? Nein

 

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