Rückruf: Gesundheitsgefahr – Hersteller ruft Kolloidales Silber zurück

Die Firma KolloidalesSilver ruft aufgrund eines fehlenden Warnhinweises und bestehender Gesundheitsgefahr den Artikel Kolloidales Silber 30ppm zurück.

Bei oraler Aufnahme des Produktes sind aufgrund des hohen Silbergehaltes gesundheitsschädliche Wirkungen durch kolloidales Silber nicht gänzlich auszuschließen. Daher wird dieses Produkt in Zukunft mit einem Warnhinweis versehen, dieses oral nicht einzunehmen.

 

 

achtungBetroffener Artikel


Produkt wird in unterschiedlichen Gebinden 100ml/250ml und 400ml via Onlinehandel über die Homepage www.kolloidalessilver.de vertrieben.

Kundeninformation >

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Achtung in Peine und Telgte: Abkochgebot für Leitungswasser

UPDATE vom 12.10.2020

Abkochgebot für Peine Kernstadt und Telgte aufgehoben!


Bei Routinekontrollen wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit Enterokokken festgestellt. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird daher vom Gesundheitsamt des Landkreises Peine ein Abkochgebot für die Kernstadt Peine und Telgte erlassen.

Das Leitungswasser nicht direkt trinken!

Wasser, das zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen/Getränken oder zum Zähneputzen verwendet wird, muss vor Gebrauch 1 x sprudelnd aufgekocht werden. Lassen Sie das Wasser dann über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen. Der Genuss des gekochten Wassers ist unbedenklich.

Enterokokken gehören zur Gruppe der Milchsäurebakterien, und sind natürlicherweise im menschlichen Körper anzutreffen. Enterokokken gelten daher als Indikator für fäkal verunreinigtes Wasser und können Infektionskrankheiten auslösen.

Weitere Hinweise:
Salate unbedingt mit abgekochtem Wasser waschen und zubereiten (das gilt auch für die Zubereitung von Salatsaucen etc.).
In normalen Kaffeemaschinen wird das Wasser nicht zum Kochen gebracht. Bitte verwenden Sie abgekochtes Wasser oder brühen Sie Ihren Kaffee von Hand.
Falls Sie auf handelsübliches Flaschenwasser ausweichen wollen, bedenken Sie bitte, dass nicht jedes Mineralwasser für die Säuglingsernährung geeignet ist.
Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden und auch für das Waschen der Wäsche und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.
Haustiere und Vieh können mit nicht abgekochtem Leitungswasser getränkt werden.

Diese vorbeugende Gesundheitsmaßnahme ist so lange aufrecht zu erhalten, bis mehrere Untersuchungen die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers bestätigen. Wir werden dann erneut informieren.

FAQ Abkochgebot

Kann man seine Lebensmittel mit Leitungswasser abwaschen bzw. zubereiten?
Leitungswasser, das Sie zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen/Getränken oder zum Zähneputzen verwenden, muss vor Gebrauch 1 x sprudelnd aufgekocht werden. Lassen Sie das Wasser dann über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen. Der Genuss des gekochten Wassers ist unbedenklich.

Kann man Babynahrung mit dem Leitungswasser zubereiten?
Leitungswasser, das Sie zur Zubereitung Babynahrung verwenden möchten, muss vor Gebrauch 1 x sprudelnd aufgekocht werden. Lassen Sie das Wasser dann über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen. Der Genuss des gekochten Wassers ist unbedenklich.
Falls Sie auf handelsübliches Flaschenwasser ausweichen wollen, bedenken Sie bitte, dass nicht jedes Mineralwasser für die Säuglingsernährung geeignet ist.

Ich habe meine Speisen bereits zubereitet. Was ist zu beachten?
Gekochte Speisen müssen nicht entsorgt werden. Salate/Gemüse waschen Sie bitte mit abgekochtem Wasser erneut. Eiswürfel, aus nicht abgekochtem Wasser, sollten Sie nicht verwenden.

Kann ich meine Waschmaschine und die Spülmaschine bedenkenlos verwenden?
Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden sowie für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.

Kann ich bedenkenlos baden und duschen?
Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.

 

Quelle: Landkreis Peine, Pressestelle

 

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Rückruf: Verletzungsgefahr bei „Freche Freunde Reflektorarmband“ Gratiszugabe

Die erdbär GmbH warnt vor der Gratiszugabe „Freche Freunde Reflektorarmband“, welche über verschiedene Märkte mit dem „Freche Freunde Display Back-to-School/Kita 2020“ ausgegeben wurde. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen festgestellt, dass sich durch intensives Spielen die Verschlussnaht des Freche Freunde Reflektorarmbands (Gratiszugabe) öffnen kann. Dadurch besteht möglicherweise das Risiko einer Verletzung durch das innenliegende Metallteil.

Aus diesem Grund wird zu einer vorsorglichen Entsorgung des Reflektorarmbands aufgerufen.

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Freche Freunde Reflektorarmband
Zugabe zum Freche Freunde Display Back-to-School/Kita 2020

 

Es wird empfohlen, die Armbänder nicht mehr zu verwenden und stattdessen im Hausmüll zu entsorgen.

Kundenservice
Bei Fragen steht der Hersteller telefonisch unter 030-5858278-66 oder per E-Mail via info@erdbaer.de zur Verfügung.

 

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Achtung – Warnung vor unsicheren Atemschutzmasken

 

Wichtiges zu FFP2 und FFP3 Masken

Leider werden selbst über Apotheken oftmals FFP2 Masken mit ungültigen oder falschen Zertifikaten angeboten. VerbraucherInnen sollten sich beim Kauf von zum Eigenschutz notwendigen FFP2/KN95 Masken unbedingt ein entsprechendes Zertifikat vorlegen lassen.

ECM (CE 1282), ICR (CE 2703) CELAB (CE 2037) und diverse aktuell im Umlauf befindliche Zertifizierungen aus Kroatien haben keine Gültigkeit.

FFP2 Masken ohne CE-Kennzeichnung sind keine! Zur CE Kennzeichnung muss eine 4-stellige Nummer (Bsp: CE 1234) der zertifizierenden Stelle angegeben sein. 

Bei Verdacht auf eine Fälschung oder falsche bzw. nicht gültige Zertifizierung sollte dies den Marktaufsichtsbehörden gemeldet werden oder zur Anzeige gebracht werden!

Sie erreichen uns unter masken@produktwarnung.eu

Wichtiges zu KN95 Masken

KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle mit einer Bestätigung der Marktüberwachungsbehörden vorweisen. Dies muss bei jedem Verkauf vorgelegt bzw. beigefügt werden. VerbraucherInnen sollten sich beim Kauf von zum Eigenschutz notwendigen KN95 Masken unbedingt diese Dokumente vorlegen lassen.

KN95 Masken müssen eindeutig als „CPA“ oder „Pandemie-Atemschutzmaske“ identifizierbar sein. Für den Verwender muss erkennbar sein, dass die Maske nur für Infektionsschutzzwecke verwendet werden darf.

Bei Verdacht auf eine Fälschung oder falsche bzw. nicht gültige Zertifizierung sollte dies den Marktaufsichtsbehörden gemeldet werden oder zur Anzeige gebracht werden!

Bei Zweifeln gilt „Finger weg!“

Sie erreichen uns unter masken@produktwarnung.eu

Hinweis: Aufgrund der großen Anzahl von Warnungen und Rückrufen zu Atemschutzmasken haben wir diese Bereiche auf eigenständige Seiten ausgegliedert.

Warnungen und Rückrufe von Atemschutzmasken > 

 

Wichtige Information

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte nach Angabe verschiedener kassenärztlicher Vereinigungen Schutzmasken chinesischer Hersteller für Arztpraxen ausgeliefert, die einer Qualitätsprüfung nicht standhalten beziehungsweise vor der Lieferung nicht ausreichend geprüft worden sind.

Interessierten Leserinnen und Lesern empfehlen wir https://www.blankebedenken.org  

Wir haben zu unserer Meldung unzählige Rückmeldungen von Ärzten und anderen medizinischen Einrichtungen erhalten. Scheinbar werden FFP2 Masken ohne entsprechende Zertifizierung nach Deutschland geliefert. Auch wurde von vielen dieser Produkte gemeldet, dass die Atemluft seitlich ein und austritt. Der angegebene Schutz ist dann nicht gewährleistet. Einige klagen über Hautirritationen beim Tragen.

Masken ohne entsprechend nachgewiesene Zertifizierung bzw. Sonderzulassung sollten keinesfalls Verwendung finden!

Wir raten dringend dazu, solche Schutzmasken nicht über das Internet zu bestellen!  Kaufen Sie keine KN95 Masken, wenn Ihnen dazu kein Schnelltest sowie eine behördliche Genehmigung vorgelegt wird! FFP2 Masken ohne CE-Kennzeichnung sind keine! Zur CE Kennzeichnung muss eine 4-stellige Nummer der zertifizierenden Stelle angegeben sein. 

Bei Verdacht auf eine Fälschung oder falsche bzw. nicht gültige Zertifizierung sollte dies den Marktaufsichtsbehörden gemeldet werden oder zur Anzeige gebracht werden!


 

> Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken

> Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie*

> Informationen zum Schnelltest für Pandemieatemschutz
IFA und DEKRA erarbeiten Prüfgrundsatz und starten Tests

> U.S. Department of Health & Human Services
Untersuchungsergebnisse zu vielen Schutzmasken

> Warnungen der US Behörden vor Masken
Das U.S. Department of Health & Human Services hat viele Abbildungen zu Masken veröffentlicht

> WDR Bericht: Uni-Klinik Münster entdeckt Mängel bei Masken

Gefälschte oder nicht gültige Zertifikate

ECM
alle Zertifikate für persönliche Schutzausrüstung (PPE) sind Fälschungen oder nicht gültig
We would like to state that we are not a Notified Body for PPE and therefore cannot and are not releasing any CE certification for this directive. We are aware of the blatant misuse and forgery of certificates reporting our NB number 1282, like the one you have correctly reported in your article. The use of our name and number on PPE masks is a fraud and an abuse, and we are taking steps to trace and report all fake certificates circulating.

ICR Polska – ICR ist keine Zertifizierungsstelle für PSA

Auflistung gefälschter Zertifikate (englisch) >

 

 

 

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Bayern: Polizeiliche Warnung vor vergifteten Getränken

UPDATE: Inzwischen hat die Polizei eine 56-jährige Frau in diesem Zusammenhang festgenommen.Unklar ist, ob weitere  manipulierte Flaschen im Umlauf sind.


Im Zeitraum der Monate März und April 2020 kam es insgesamt zu bislang vier bekannt gewordenen Vorfällen in zwei Lebensmittelmärkten unterschiedlicher Handelsketten im Münchener Westen. Durch einen bisher unbekannten Täter wurde hierbei in Flaschen mit Erfrischungsgetränken eine tödlich wirke nde Dosis von toxischen Stoffen (aus der Gruppe der Lösungsmittel) beigebracht. Diese manipulierten Getränkeflaschen wurden anschließend in den Verkaufsregalen der Geschäfte platziert.
In drei Fällen wurden diese Flaschen durch Kunden erworben und in jeweils geringer Menge konsumiert. Alle drei hierbei betroffenen Personen (eine 34-jährige. eine 42-jährige Frau und ein 48-jähriger Mann, alle aus München) klagten nach dem Konsum über Schwindel, Übelkeit und Kreislaufbeschwerden. Eine sofortige medizinische Behandlung war bei den zwei Frauen notwendig.

Im Rahmen der anschließend durchgeführten Ermittlungen ergaben sich erst die Tatzusammenhänge. Die vorhandene Gefährlichkeit wurde erst aufgrund der umfangreichen Untersuchungen und Analysen bekannt. Die Nachforschungen ergaben weiterhin, dass eine vierte Flasche noch vor dem Verkauf als entsprechend manipuliert festgestellt werden konnte.

Die Ermittlungen wurden aufgrund der aktuellen Erkenntnisse vom Kommissariat 11 der Münchner Polizei übernommen. Der Tatvorwurf lautet auf versuchten Mord. Es wurde in diesem Zusammenhang die SOKO Tox gegründet.

Die Motivlage des Täters ist bislang ungeklärt. Zu irgendwelchen Forderungen kam es bisher nicht.

Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund der umfangreichen hier noch zu tätigen Ermittlungen momentan keine weiteren Erkenntnisse an die Öffentlichkeit gegeben werden können.



Warnmeldung:
Es wird dringend empfohlen beim Kauf von Getränkeflaschen mit Schraubverschluss auf die Unversehrtheit des Sicherungsrings zu achten. Teilweise waren an den bisher festgestellten vier Flaschen sichtbare Verunreinigungen feststellbar. Bereits beim Öffnen einer Flasche kann hier unter Umständen ein auffälliger Geruch wahrgenommen werden. Der Geschmack wurde von den bisher betroffenen Personen als bitter und künstlich-chemisch beschrieben.

Bei einer entsprechend verdächtigen Flasche sollte die Substanz nicht entsorgt werden, sondern umgehend der Notruf der Polizei, die 110, verständigt werden.

 
Zeugenaufruf:
Gab es ähnliche Vorfälle seit März 2020, bei denen manipulierte Flaschen erworben wurden oder bei denen es im Zusammenhang mit dem Konsum zu den beschriebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kam?
Personen, die hierzu sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich umgehend mit dem zuständigen Kommissariat 11, SOKO Tox, Tel. 089/2910-0 oder auch mit jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
 

Abbildung: Polizei München / Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

 

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Mineralöl-Nachweis: Rossmann stoppt Verkauf von Babymilch-Charge der Eigenmarke „Babydream“

foodwatch fordert: Auch belastete Produkte von Nestlé, Humana und Novalac müssen zurückgerufen werden

Die Drogeriekette Rossmann hat den Verkauf einer Charge seiner Säuglingsmilch „Babydream Kinderdrink“ gestoppt, die einer staatlichen Laboruntersuchung zufolge mit aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet war.

Babymilch der Eigenmarke „Babydream“
Kunden könnten bereits gekaufte Produkte der Charge 1466876 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08.2020 in den Filialen „ganz einfach zurückgeben“, schrieb das Unternehmen am Freitag in einer Nachricht an foodwatch.

Rossmann reagiert damit auf eine Veröffentlichung der amtlichen Laborbefunde durch die Verbraucherorganisation am Vortag. MOAH werden von der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA als potenziell krebserregend und erbgutverändernd eingestuft und gelten in Lebensmitteln auch in Spuren als unerwünscht.

In der staatlichen Laboruntersuchung waren auch in Babymilchen von Nestlé, Humana und Novalac MOAH nachgewiesen worden. foodwatch forderte die Hersteller auf, die betroffenen Produkte unverzüglich zurückzurufen. Andernfalls müssten die Behörden einen Rückruf anordnen.

foodwatch kritisierte zudem, dass Rossmann die amtlichen Testergebnisse bereits seit längerer Zeit vorgelegen haben, das Unternehmen aber wochenlang auf eine Warnung seiner Kunden verzichtete. „Wenn nicht einmal ein amtlicher Laborbefund bei Babyprodukten dazu führt, dass die Produkte unverzüglich aus dem Regal geräumt und die Kunden gewarnt werden, zeigt dies den politischen Handlungsbedarf auf“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Ernährungsministerin Julia Klöckner muss endlich sichere Grenzwerte für Mineralölverunreinigungen durchsetzen, wobei aromatische Mineralöle in den Produkten gar nicht nachweisbar sein dürfen.“

foodwatch sieht Unternehmen und Bundesregierung in der Verantwortung dafür, dass nur noch Babymilchen in den Handel kommen, die garantiert frei von gefährlichen Mineralölbelastungen sind. Im vergangenen Oktober hatte Frau Klöckner in Bezug auf entsprechende Babymilch-Tests noch gesagt: „Wenn sich herausstellt, dass Baby- oder Säuglingsmilch der Gesundheit unserer Kleinsten schaden könnte, darf sie nicht im Supermarkt landen.“ foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker: „Bisher haben sich die Worte der Ministerin als leere Versprechungen erwiesen. Frau Klöckner schützt die Geschäftsinteressen von Nestlé & Co., aber nicht die Gesundheit von Babys.“

Am Donnerstag hatte die Verbraucherorganisation bisher unveröffentlichte staatliche Laborbefunde der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) in Münster und Stuttgart öffentlich gemacht, die bei mehreren Säuglingsmilchen Mineralölverunreinigungen nachgewiesen hatten. Beide Labore fanden in den Produkten gesättigte Mineralöle (MOSH), deren genaue gesundheitliche Auswirkungen noch unklar sind. Das CVUA Münster identifizierte zudem die besonders gefährlichen MOAH in 14 von 50 Babymilch-Proben. Betroffen waren dabei sechs Nestlé-Produkte („BEBA Pro HA 2“, „BEBA Supreme Pre, von Geburt an“, „BEBA Optipro 2“, „BEBA Optipro 1“, „BEBA Pro HA 1, von Geburt an“ und „BEBA Pro HA Pre“), jeweils zwei Produkten des Herstellers Novalac („Säuglingsmilchnahrung PRE 400g“ und „BK, Blähungen und Koliken“) und Humana („SL Spezialnahrung bei Kuhmilchunverträglichkeit“ und „Anfangsmilch 1 von Geburt an“) sowie das jetzt aus dem Verkauf genommene Rossmann-Produkt.

In seiner Nachricht an foodwatch betonte Rossmann, dass der Verkaufsstopp „vorsorglich“ erfolge. Dem Unternehmen vorliegende Eigenuntersuchungen seien „unauffällig“ gewesen, weshalb Rossmann auch die zurückgezogene Charge als „unbedenklich“ bezeichnete. foodwatch kritisierte dies als verharmlosend. Das CVUA Münster habe seine Tests auf dem höchsten Stand der Labortechnik durchgeführt und dabei MOAH nachgewiesen. foodwatch ist bekannt, dass viele Unternehmen bei Eigenuntersuchungen bisher nicht nach dem anerkannten Laborstandard des „Joint Research Centre (JRC)“ der EU verfahren sind, weshalb ihre Kontrollen auch zu falsch negativen Ergebnissen führen könnten. foodwatch forderte Rossmann daher auf, seine Testergebnisse samt der angewandten Verfahren öffentlich zu machen und für alle weiter gehandelten Babymilch-Chargen auf Basis des JRC-Standards nachzuweisen, dass keine Belastung mit MOAH vorliegt.

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

Mehr dazu: foodwatch: Staatliche Labore finden Mineralöle in Babymilchpulver

 

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foodwatch: Staatliche Labore finden Mineralöle in Babymilchpulver

foodwatch: Julia Klöckner muss Produkte von Nestlé, Rossmann, Novalac und Humana vom Markt nehmen lassen

Säuglingsmilch-Produkte von Nestlé, Rossmann, Novalac und Humana waren bei amtlichen Untersuchungen mit gesundheitsgefährdenden Mineralölen verunreinigt. Das belegen Laboranalysen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Münster und Stuttgart, die die Verbraucherorganisation foodwatch am Donnerstag veröffentlicht hat. 14 der in Münster untersuchten Proben enthielten dabei sogar die besonders gefährlichen aromatischen Mineralöle (MOAH), die nach Einschätzung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA im Verdacht stehen, Krebs auszulösen und das Erbgut zu schädigen. Nach einem von foodwatch im Oktober 2019 publizierten Labortest, der gesundheitsgefährdende Mineralölverunreinigungen bei Produkten von Nestlé und Novalac nachgewiesen hatte, belegen damit auch staatliche Untersuchungen eine Belastung von Babymilchen. Die amtlichen Befunde zeigen zudem, dass auch Produkte weiterer Hersteller betroffen sind.

foodwatch forderte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner auf, die mit MOAH belasteten Produkte umgehend vom Markt nehmen zu lassen und sicherzustellen, dass nur noch unbelastete Säuglingsmilch in den Handel gelangt. Frau Klöckner hatte im vergangenen Jahr in Reaktion auf den foodwatch-Test in einer Pressemitteilung erklärt: „Wenn sich herausstellt, dass Baby- oder Säuglingsmilch der Gesundheit unserer Kleinsten schaden könnte, darf sie nicht im Supermarkt landen.“ Diese Bestätigung liegt nun vor. „Frau Klöckner darf die Untersuchungsergebnisse nicht länger ignorieren, sondern muss im Einklang mit dem europäischen Vorsorgeprinzip endlich dafür sorgen, dass mineralölbelastete Babymilch sofort aus dem Handel geräumt wird und keine weiteren belasteten Produkte in den Handel gelangen“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker.

Das CVUA Münster wies in allen 50 untersuchten Proben gesättigte Mineralöle (MOSH) nach und fand zudem aromatische Mineralöle (MOAH) in 14 der 50 Proben. Das Labor in Stuttgart fand in 17 Proben keine MOAH-Verunreinigungen, wies jedoch in 12 Proben MOSH nach. Insgesamt waren bei den beiden erst jetzt bekannt gewordenen staatlichen Untersuchungen
92 Prozent der Proben mit MOSH und 21 Prozent der Proben mit MOAH belastet. Aufgrund ihrer Gefährlichkeit sollen MOAH in Lebensmitteln auch nicht in geringsten Spuren vorkommen. MOSH sollen nach wissenschaftlicher Einschätzung zumindest weitestgehend vermieden werden: Sie reichern sich in Körpergeweben und Organen an, ihre genauen Auswirkungen sind wissenschaftlich noch unklar.

Die durch das CVUA Münster identifizierten aromatischen Mineralöle (MOAH) wurden in sechs Nestlé-Produkten („BEBA Pro HA 2“, „BEBA Supreme Pre, von Geburt an“, „BEBA Optipro 2“, „BEBA Optipro 1“, „BEBA Pro HA 1, von Geburt an“ und „BEBA Pro HA Pre“), jeweils zwei Produkten des Herstellers Novalac („Säuglingsmilchnahrung PRE 400g“ und „BK, Blähungen und Koliken“) und Humana („SL Spezialnahrung bei Kuhmilchunverträglichkeit“ und „Anfangsmilch 1 von Geburt an“) sowie in einem Produkt der Rossmann-Eigenmarke Babydream („Kinderdrink ab 1 Jahr“) nachgewiesen. Die analytische Bestimmungsgrenze bei dem Verfahren des CVUA Münster betrug 0,5 mg/kg MOAH (C10-C50).

foodwatch liegen keine Informationen darüber vor, ob sich die untersuchten Produktchargen noch im Handel befinden. Auch ist kein Nachweis der Hersteller bekannt, dass ihre mit Mineralöl verunreinigten Produkte mittlerweile etwa infolge von veränderten Produktionsabläufen oder Rohstoffquellen garantiert unbelastet sind. Die Laborbefunde belegen jedoch nach Einschätzung der Verbraucherorganisation, dass die betroffenen Hersteller mit ihren Produktionsabläufen die Unbedenklichkeit ihrer Babyprodukte nicht garantieren konnten.

Während foodwatch die amtlichen Untersuchungsergebnisse erst durch ein langwieriges formales Antragsverfahren erhielt, waren dem Klöckner-Ministerium bereits Anfang Dezember erste Ergebnisse staatlicher Analysen von Babymilch bekannt. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Amira Mohamed Ali vom 10. Dezember 2019 hervor. Doch weder das Ministerium noch andere Behörden machten öffentlich, in welchen Babyprodukten bei den amtlichen Tests die gesundheitsgefährdenden Substanzen nachgewiesen wurden. Stattdessen betonte das Klöckner-Ministerium in dem Antwortschreiben, dass Nestlé Deutschland bei „Eigenkontrolluntersuchungen“ keine aromatischen Mineralöle finden konnte.

Julia Klöckner verschwieg konkrete amtliche Untersuchungsergebnisse und unterließ eine Warnung an Eltern vor gesundheitsgefährdenden Babyprodukten. Stattdessen verlautbarte ihr Ministerium die angeblich unbedenklichen Eigenkontrollergebnisse von Nestlé“, kritisierte Martin Rücker. „Dass die Bundesregierung die Geschäftsinteressen von Nestlé & Co. über den Gesundheitsschutz von Säuglingen stellt, ist ein Skandal.“

Als Maßgabe für die Analytik von Mineralölen in den unterschiedlichsten Lebensmitteln dient die Guideline (aus 2019) des „Joint Research Centre (JRC)“ der EU, die den aktuellen Stand der Labortechnik beschreibt. Durch die Veröffentlichung von foodwatch im Oktober 2019, welche auf den Vorgaben der JRC Guideline beruhte, wurden signifikante Unterschiede bei den von Überwachung und Industrie verwendeten analytischen Verfahren offengelegt. Mineralölverunreinigungen konnten demnach in einigen Fällen nicht oder nur mit höheren Bestimmungsgrenzen bestimmt werden. Babymilchpulver gehören zu den am schwierigsten zu analysierenden Lebensmitteln. foodwatch führt die teils unterschiedlichen Ergebnisse der MOAH-Bestimmung in den CVUAs Münster und Stuttgart auf die genannten Faktoren sowie mögliche Chargenunterschiede bei namensgleichen Produkten zurück.

foodwatch hatte im Oktober 2019 Mineralöl-Verunreinigungen in den Nestlé-Produkten „Beba Optipro Pre, 800g, von Geburt an“ und „Beba Optipro 1, 800g, von Geburt an“ sowie in der Novalac „Säuglingsmilchnahrung Pre, 400g“ publik gemacht. Dies hatte europaweit zu staatlichen Untersuchungen von Babymilch-Produkten geführt, deren Ergebnisse die Behörden jedoch nicht öffentlich bekannt machten.

Mineralöle gehören zu den mengenmäßig größten Verunreinigungen im menschlichen Körper. Neben Maschinen und Verfahren bei Ernte und Verarbeitung kann auch die Verpackung der Grund für eine Mineralöl-Verunreinigung sein. foodwatch fordert, dass EU-weit sichere Grenzwerte für Mineralöle festgelegt werden. Für aromatische Mineralöle müsse Nulltoleranz gelten – das heißt, dass unter Verwendung der zurzeit technisch erreichbaren Bestimmungsgrenze von 0,5 mg/kg MOAH-Gesamt kein Nachweis im Lebensmittel erfolgen darf. Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, ihren Worten Taten folgen zu lassen – trotz mehrfacher Beteuerungen gibt es bislang keine Grenzwertregelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

 


Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

 

 

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Rückruf: Mikrobielle Verunreinigung – Hansaplast ruft verschiedene Meterware-Pflaster zurück

Hansaplast informiert über den Rückruf von 4 Hansaplast Meterware-Produkten (Classic 1mx6cm & 1mx8cm, Sensitive 1mx6cm, Elastic 1mx6cm).Wie das Unternehmen mitteilt, erfolgt der Rückruf Aufgrund des potenziellen Risikos einer mikrobiellen Verunreinigung einzelner Produkte, die zwischen dem 30.04. und 27.05.2020 im Handel zum Verkauf standen. Falls Sie in diesem Zeitraum eines der genannten Produkte erworben haben, prüfen Sie bitte anhand der unten stehenden Chargennummern, ob Ihr Produkt betroffen ist.  

Eine Sprecherin des Unternehmens hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Verunreinigung mit Staphylokokken und Enterokokken stattgefunden haben könnte

achtungBetroffener Artikel


Hansaplast CLASSIC 1mx6cm
GTIN 4005800001833
Chargenr. 01624321, 01624323, 01664440

Hansaplast CLASSIC 1mx8cm
GTIN 4005800452932
Chargenr. 01514290

Hansaplast ELASTIC 1mx6cm
GTIN 4005801174611
Chargenr. 01434235, 01624322

Hansaplast SENSITIVE 1mx6cm
GTIN 4005801402967
Chargenr. 01624324, 01714443, 01714448

Die Chargennummer befindet sich auf dem Boden der Einzelverpackung. Es sind keine weiteren Produkte von Hansaplast von diesem vorsorglichen Rückruf betroffen

Kundenservice
Hansaplast bittet Sie, die Verwendung der betroffenen Produkte ab sofort einzustellen. Für eine Rückerstattung können Sie sich direkt unter der Verbraucher Hotline +49 40/4909 7570 (8.00 bis 18.00 Montag bis Freitag) melden. Hierüber können die Produkte eingesendet werden und dann erhalten Sie einen umfänglichen Produktersatz zugesendet. Das gilt auch für unvollständige Packungen sowie im Falle eines fehlenden Kaufbelegs.

Produktabbildung: Beiersdorf AG

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 

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Rückruf: Aufblähung möglich – Hersteller ruft AquaDes Flächendesinfektionsmittel im Kanister zurück

Die Söll GmbH informiert über einen präventiven Rückruf einiger Chargen des AquaDes Flächendesinfektionsmittels. Wie das Unternehmen mitteilt, kann es durch eine ungefährliche chemische Reaktion zur Aufblähung einiger Kanister kommen. Demnach kam es durch die Beschädigung des Zylinders in der Abfüllanlage vereinzelt zur Auswaschung von Metallpartikeln, welche mit dem wirksamen Bestandteil Natriumhypochlorit das Gas Sauerstoff bildeten. Dieser zusätzliche Sauerstoff kann zu einer Blähung der Gebinde führen.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist kein Behälter geplatzt. 

Von dem unverändert funktionstüchtigen Produkt geht nach wie vor keine Gefährdung aus, so das Unternehmen in einer Presseinformation

achtungBetroffener Artikel


Produkt: AquaDes Flächendesinfektionsmittel

Folgende Chargen sind Bestandteil der präventiven Rückrufaktion:

Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum
ADU04/23 BDU04/23 CDU04/23 DDU04/23 EDU04/23
FDU04/23 GDU04/23 HDU04/23 IDU04/23 KDU04/23
LDU04/23 MDU04/23 NDU04/23 ODU04/23 PDU04/23
QDU04/23 RDU04/23 SDU04/23 TDU04/23 UDU04/23
XDU04/23        

Kundenservice
Kunden, die beeinträchtigte Kanister auf Lager liegen haben, bittet die Söll GmbH um eine Information unter der Hotline 0 800/8373623

Presseinformation >

Produktabbildung: Söll GmbH

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Corona-Infektionen: RKI erklärt Südtirol zum Risikogebiet!

UPDATE 09.03.2020
Südtirol beendet vorzeitig die Tourismussaison

Die Landesregierung begrüßt das freiwillige, vorzeitige Ende der touristischen Wintersaison durch Südtirols Gastbetriebe und Seilbahnbetreiber und sichert Unterstützung zu. Die Landesregierung bewertet alle Möglichkeiten, die Folgen abzufedern. Als „Akt der Verantwortung“ begrüßt die Landesregierung die Entscheidung der Südtiroler Seilbahnbetreiber und Gastbetriebe, die touristische Wintersaison vorzeitig zu beenden, um das Risiko der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu minimieren. Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher „hat die Eindämmung des Virus derzeit oberste Priorität. Je geschlossener wir vorgehen und möglichst alle Maßnahmen ergreifen, desto eher kriegen wir die Situation in den Griff.“ Diese verantwortungsbewusste Entscheidung der Südtiroler Tourismusbranche sei beispielgebend in Europa.


UPDATE 08.03.2020


UPDATE 07.03.2020 

ACHTUNG – wichtige Information für Eltern:
Coronavirus: Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Verfügung
Schüler und Kindergartenkinder aus Riskogebieten dürfen für 14 Tage nicht in Schule bzw. Einrichtung

Gleiches Handeln im Sinn des vorbeugenden Infektionsschutzes ist allen angeraten – unabhängig von Verfügungen!

RKI stuft Landkreis Heinsberg als besonders betroffenes Gebiet ein



Ist Abwarten und hinauszögern der richtige Weg?

Viel zu spät kam die Einstufung des Robert-Koch Institutes als Risikogebiet für Südtirol. Die „mal abwarten“ Politik der Landes- und Bundesbehörden wird sich aller Voraussicht nach nun bitter rächen. Es ist zu vermuten, dass hunderte, wenn nicht gar tausende Rückkehrer aus Südtirol noch symptomlos in die Schulen geströmt sind und dort die Quelle für die weitere Verbreitung des Covid-19 Virus sind. Hinzu kommen die Raststätten und Tankstellen an den Autobahnen. Auch hier droht ein Infektionsgeschehen durch möglicherweise infiziertes Personal, dass sich von dort quer durch die Republik ziehen könnte.

In vielen Landkreisen werden aktuell rückkehrende Schulklassen komplett in Quarantäne gesteckt, zig Schulen bleiben vorsorglich geschlossen, bis weitere Testergebnisse vorliegen. Diese Reaktion ist richtig und wichtig, nur kommt sie mindestens 7 Tage zu spät. 

Warum nicht eine Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden mit Cybersicherheitsunternehmen? Das Infektionsszenario hat viele Gemeinsamkeiten mit der Verbreitung bei Computerviren.


UPDATE 06.03.2020
Auswärtiges Amt rät von nicht erforderlichen Reisen in die Regionen Lombardei und Emilia-Romagna, in die Provinz Südtirol (autonome Provinz Bozen-Südtirol) in der Region Trentino-Südtirol sowie in die Stadt Vò Eugenaeo in der Provinz Padua derzeit ab... Weitere Informationen >

 

UPDATE 05.03.2020 – RKI erklärt Südtirol zum Risikogebiet!

Leider viel zu spät wurde nun auch Südtirol (entspricht Provinz Bozen in der Region Trentino-Südtirol) in die Liste der Risikogebiete des Robert-Koch Institutes aufgenommen. Nachdem die Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dieser Region Italiens in Baden-Württemberg in die Höhe schnellen, kommt diese Einstufung mindestens 4 Tage zu spät! Das Problem haben jetzt die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Reisende aus Baden-Württemberg, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Südtirol aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit vorläufig zu Hause bleiben. Reisende, die aus einem Risikogebiet wie Trentino-Südtirol  kommen und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall entwickeln, sollten umgehend telefonisch die Hausarztpraxis kontaktieren oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 anrufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.


02.03.2020 – Corona-Infektionen: Steigende Fallzahlen bei Südtirol Rückkehrern – Versagen der Landesbehörden beim vorbeugenden Infektionsschutz

Zum Ende der Faschingsferien wurden in Baden-Württemberg aber auch in Bayern Schulen und Eltern am 28./29. Februar – also Wochenende – über die Infektionsgefahr und aktuelle Lage informiert. Personen die in Risikogebieten waren, wurden aufgefordert, auch ohne Symptome zu Hause zu bleiben. Nur leider haben diese Information nur wenig Eltern rechtzeitig erhalten.

Am 1. März hatte der Ostalbkreis in Baden-Württemberg die Empfehlungen des Kultusministeriums BW auf Südtirol Rückkehrer ausgeweitet, dann aber in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt und den verantwortlichen Ministerien wieder revidiert. Ein großer Fehler wie sich nun herausstellte. 

Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. (Quelle: Kultusministeriums BW)

Die aktuelle Entwicklung bei neuen, bestätigten Covid-19 Infektionen zeigt eine Häufung bei Reiserückkehrern aus Südtirol. Unterdessen hat jetzt auch Südtirol weitgehende Infektionsschutzmaßnahmen erlassen.

Auch mehrmalige Nachfragen bei den zuständigen Behörden ergaben unisono das gleiche Ergebnis: Man halte sich strikt an die Einschätzungen des Robert-Koch Institutes. Scheinbar ist eine eigenständige Entscheidungsfreiheit nicht mehr gegeben.

Versagen des Landesgesundheitsamts

Die Möglichkeit, Covid-19 Infektionswege nach den Faschingsferien zu minimieren, wurde seitens der zuständigen Behörden damit verspielt. Eine drastische Zunahme von Infektionszahlen dürfte daher – vor allem aus den Schulen – zu erwarten sein. Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass Kinder nach dem derzeitigen Kenntnisstand kaum Symptome zeigen, also als unerkannte Multiplikatoren agieren.

Wir empfehlen dringend allen Südtirol-Rückkehren die Empfehlungen des RKI bezüglich der Risikogebiete einzuhalten, auch wenn Südtirol dort noch nicht aufgeführt ist. Möglichst zu Hause bleiben und sich bei Symptomen umgehend telefonisch an die zuständigen Gesundheitsämter oder Ärzte zu wenden. Sprechen Sie dies mit Arbeitgebern und Schulen ab.


Wer sich aktuell noch in Südtirol aufhält kann sich über die dortige Informationsseite auf Deutsch informieren
Von 8 Uhr bis 20 Uhr ist die Grüne Nummer 800 751 751 aktiv, dort werden Auskünfte erteilt. 

UPDATE 07.03.2020

Coronavirus: Update zu den aktuellen Testergebnissen

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb teilt mit, dass neue Coronavirus-Testergebnisse vorliegen.

Bei fünf weiteren Personen, die im Laufe des gestrigen Tages (6. März) mit Verdacht auf Coronavirus-Infektion getestet worden sind, wurde ein positives Ergebnis festgestellt. Damit steigt die Zahl der in Südtirol positiv getesteten Personen auf insgesamt neun Fälle. Eine Person, die in Südtirol arbeitet, wurde zudem in einem oberitalienischen Krankenhaus positiv getestet. Dies teilt der Südtiroler Sanitätsbetrieb mit.

 

Coronavirus: In Südtirol 200 Personen in häuslicher Isolation

Nachdem am 5. März – wie berichtet – ein neuer Patient im Krankenhaus Bozen positiv auf den sogenannten Coronavirus (COVID-19) getestet worden war, laufen derzeit die entsprechenden Umfeldkontrollen. Das Ergebnis des römischen Institutes „Spallanzani“ steht indes weiterhin aus. Ebenfalls voll angelaufen sind die Umfeldkontrollen rund um mögliche enge Kontaktpersonen von Touristen, die nach ihrer Rückkehr aus Südtirol in Deutschland positiv getestet worden waren.

Südtirol ergreift Infektionsschutzmaßnahmen
03.03.2020 – Um möglichen Risiken einer Ausbreitung des Coronavirus weiter vorzubeugen, müssen sechs Gemeinden zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Den Erlass hat der Landeshauptmann heute unterzeichnet. In den Pustertaler Gemeinden WelsbergToblach und Prettau sowie in den ladinischen Gemeinden St. ChristinaWolkenstein und Abtei wird bis zum 8. März der Unterricht an allen Schulen ausgesetzt. Auch die Kleinkindbetreuungsdienste bleiben in diesen Gemeinden vorübergehend geschlossen. Auch öffentliche kulturelle, religiöse und sportliche Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen finden nicht statt. Dies gilt auch für Kinos, und Diskotheken.

05.03.2020 – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb gibt bekannt, dass ein Patient im Krankenhaus Bozen positiv auf Coronavirus-Infektion getestet worden ist. Demnach liegt höchstwahrscheinlich ein neuer Infektionsfall vor.

Informationsseite Südtirol >

 

 

Weitere Informationen
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ostalbkreis: Coronavirus: Erweiterte Empfehlungen für Rückkehrer aus dem Italienurlaub (01.03.2020)
Ostalbkreis: Landratsamt Ostalbkreis aktualisiert Empfehlungen für Rückkehrer aus Südtirol und Risikogebieten (02.03.2020)

Information der Südtiroler Regionalregierung
Erlass der Südtiroler Regierung