Rapex-Meldung: Chrom VI in Motorrad-Lederhandschuhen „Highway 1“ von Louis
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhöhte Chrom VI Belastung in Motorrad-Lederhandschuhen von Louis. Betroffen ist das Modell Summer II der Eigenmarke „Highway 1“.
Bereits 2015 wurden von Louis zwei Modelle von Motorradhandschuhen der Marke „Highway 1“ zurückgerufen. Link >
Seit 2015 gilt in der EU für Ledererzeugnisse oder Lederteile von Erzeugnissen, die mit der Haut in Berührung kommen, ein Verkehrsverbot, wenn ihr Gehalt an Chrom (VI) 3 mg/kg oder mehr beträgt.
Der Handschuh sollte nicht mehr getragen und zurückgegeben werden, ansonsten bleibt nur die Restmülltonne
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht
| Rapex Wochenmeldung: | 26 / 2017 |
| Rapex Nummer: | A12/0855/17 |
| meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
| Kategorie: | Bekleidung, Textilien und Modeartikel |
| Produkt: | Lederhandschuhe |
| Marke: | Highway 1 |
| Name: | Summer II |
| Artikelnummer: | Schwarz, Größe L / 09 schwarz (201527) |
| Lot- oder Chargennummer: | Batch No: 04544-069064 |
| Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
| Beschreibung: | Gefütterte schwarze Lederhandschuhe mit Kartonetikett |
| Herkunftsland: | Pakistan |
| Produktrisiko: | Der Chrom (VI) Anteil im Leder ist zu hoch (Messwert 3,6 mg / kg). Chrom (VI) ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen. |
| Risikoeinstufung: | ernst |
| Weiteres: | Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung |
| Maßnahmen: | Rücknahme des Produkts vom Markt (durch: Vertriebspartner) |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!






