Mastodon Rapex-Meldung: Rissbildung möglich – RAPEX warnt vor Stahlfelgen der Marke ROH – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Rissbildung möglich – RAPEX warnt vor Stahlfelgen der Marke ROH

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX warnt vor der Benutzung von Stahlfelgen der Marke ROH und der Bezeichnung Trak 2 7017 mit der EG-Typgenehmigungsnummer KBA 51377. Der Meldung zufolge können Maßabweichungen im Nabenbereich von Stahlfelgen zu Rissen führen, die zum Radbruch führen können.

Folglich wird die Betriebsstabilität des Fahrzeugs verringert, was das Unfallrisiko erhöht.

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2022 – Bilder anklicken für Detailansicht


Artikel: Stahlfelgen 
Marke: ROH
Bezeichnung: Trak 2 7017
EG-Typgenehmigung/-Modell: KBA 51377
Produktionsdaten: 01.09.2015 – 04.08.2020
Inverkehrbringer: Delta Geländesport und Zubehör Handels GmbH

Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie von für solche Fahrzeuge bestimmten Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten.

Maßnahmen: Rückruf des Produkts von Endverbrauchern


Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2022

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2022

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

Verbraucherinformation
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