Rückruf von zwei Erweiterungselementen für Treppenschutzgitter Optimo von „CHILD Wood“
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über den Rückruf von zwei Erweiterungselementen für das Treppenschutzgitter Optimo der Marke „CHILD Wood“. Der Meldung zufolge entspricht der Abstand der Gitterstäbe nicht den Vorgaben der EN 1930.
Auch für das Optimo Schutzgitter gab es bereits einen Rückruf >
Diese Erweiterungselemente waren und sind auch in Deutschland erhältlich. Eltern die ein solches Treppenschutzgitter in Verwendung haben, sollten dies umgehend ersetzen und bei dem jeweiligen Händler reklamieren.
Wenn Sie wissen, wo der Artikel in Deutschland verkauft wurde, bitten wir um Information info@produktwarnung.eu
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 49 / 2016 |
Rapex Nummer: | A12/1637/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Luxemburg |
Kategorie: | Babyartikel und Kinderausstattung |
Produkt: | Treppenschutzgitter Erweiterung |
Marke: | CHILD Wood |
Name: | 2 x 7 cm Optimo Erweiterung |
Artikelnummer: | Model: VHOV7 |
Lot- oder Chargennummer: | Batch 12-51 |
Barcode / EAN / GTIN: | 5420007123512 |
Beschreibung: | 2 Erweiterungen für das OPTIMO Sicherheitsgitter, verkauft in weißem Karton |
Herkunftsland: | Belgien |
Produktrisiko: | Die Lücken zwischen den Stäben sind zu groß, ein Kleinkind könnte den Kopf durch die Gitterstäbe bekommen und zwischen ihnen stecken bleiben. Dies könnte zu Atembeschwerden führen |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht der Norm EN 1930 |
Maßnahmen: | Rückruf des Produkts vom Endverbraucher, Rücknahme des Produkts vom Markt |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!