Mastodon Rückruf: Chrom VI – ROYER Deutschland ruft erneut ROBEEZ Baby-Lederkrabbelschuhe zurück – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rückruf: Chrom VI – ROYER Deutschland ruft erneut ROBEEZ Baby-Lederkrabbelschuhe zurück

Die ROYER Deutschland GmbH informiert über den Rückruf von Baby-Lederkrabbelschuhen der Bezeichnung ROBEEZ, Modell GREETING RABBIT. Wie das Unternehmen sparsam mitteilt, wurde im Rahmen von Untersuchungen ein erhöhter Wert an Chrom(VI) nachgewiesen.

Erst im September 2021 wurden Baby-Lederkrabbelschuhe von ROBEEZ ebenfalls wegen Chrom VI zurückgerufen

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Lederkrabbelschuhe ROBEEZ
Modell: GREETING RABBIT Model (874420-10)
EAN: 3616423522530
Verkauf seit Juli 2021

Kunden können betroffene Schuhe bei ihrem Fachhändler zu retournieren.

Kundeninformation >

Produktabbildung: ROYER Deutschland

Wir können nur an Eltern appellieren, Kaufentscheidungen auch von der Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmen abhängig zu machen. Ein Markenname steht nicht zwangsläufig auch für Schadstofffreiheit oder hohe Qualität.

Produktabbildung: ROYER Deutschland GmbH 

Infobox Chrom VI

Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom (VI) zu den wichtigsten Allergenen. Seine Allergie auslösende Wirkung bei Kontakt mit der Haut ist seit langem bekannt. Für die Betroffenen hilft dann nur, jeden Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff zu vermeiden. Allerdings ist dies ist nicht immer möglich, da Verbraucher Chrom (VI)-Rückstände nicht erkennen können.

Chrom (VI) ist in vielen Gegenständen des täglichen Bedarfs enthalten: in Farbmitteln für Textilien, Farben und Lacken, Holzschutzmitteln und Lederwaren. Letztere stellen eine der wesentlichen Ursachen für die Sensibilisierung gegenüber Chrom (VI) und der Erkrankung an allergischen Hautekzemen dar.

Verbraucher können vor allem durch das Tragen von Lederbändern für Armbanduhren, das Barfußtragen von Lederschuhen oder über Lederhandschuhe mit Chrom (VI) in Kontakt kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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