Mastodon Rückruf: Nicht deklariertes Allergen Weizen – Hersteller ruft „XOX Biene Maja Kartoffelsnack“ zurück – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rückruf: Nicht deklariertes Allergen Weizen – Hersteller ruft „XOX Biene Maja Kartoffelsnack“ zurück

Die XOX Gebäck GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „XOX Biene Maja Kartoffelsnack“ mit den Chargennummern 214 und 215. Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das genannte Produkt nicht deklariertes Weizen enthält.

Aufgrund möglicher allergischer Reaktionen sollten die Kunden, die allergisch auf Weizen reagieren, den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren.

Kunden, die nicht allergisch auf Weizen oder Weizenerzeugnisse reagieren, können das Produkt bedenkenlos verzehren. 

achtungBetroffener Artikel


Artikel: XOX Biene Maja Kartoffelsnack
Inhalt: 100g
Artikelnummer: 87274
Charge mit der Nummer 214 / MHD 28.07.2022
Charge mit der Nummer 215 / MHD 29.07.2022

Das Produkt kann bei dem Einzelhändler zurückgegeben werden, bei dem es gekauft wurde. Gerne können Sie uns den Artikel auch direkt zuschicken und Sie erhalten selbstverständlich Ersatz. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. 

Kundenservice
Für Verbraucheranfragen steht unter der Nummer 0171-4116222 eine kostenlose Hotline zur Verfügung.

Kundeninformation >

Produktabbildung: XOX Gebäck GmbH

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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