Mastodon Rapex-Meldung: Rückruf von FFP2-Atemschutzmaske CY2020-KZ002 – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Rückruf von FFP2-Atemschutzmaske CY2020-KZ002

Infobox KN95 / N95 Masken

Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.

Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!

Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!

Das Rapex Schnellwarnsystem der europäischen Union hat die nachfolgende Warnung veröffentlicht:

achtungBetroffener Artikel


Warnungsnummer: A12 / 00660/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: unbekannt
CE Kennzeichnung: CE2834
Name: Partikelfiltrierende Halbmaske
Typ/Modellnummer: CY2020-KZ002 FFP2 NR Non-medical
Chargennummer: 202008
Barcode: 6973181510016
Fälschung: Nein

Die Maske passt sich nicht richtig an das Gesicht an, was zu einer unzureichenden Gesamtfiltrationskapazität führt (gemessene Mittelwerte: bis zu 66%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.

Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.

Verpackungsbeschreibung
Die Maske hat einen in den Nasenbereich eingenähten Nasenclip mit einem Schaumstoffstreifen. Das Produkt wird auch online verkauft.
Das Produkt wird in einer weißen Kartonverpackung mit 20 Artikeln pro Karton verkauft. Es gibt eine zusätzliche Verpackung als Doppelverpackung in einer Plastiktüte mit gedruckten Gebrauchsanweisungen.

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Rückruf von Endverbrauchern

Von Wirtschaftsbeteiligten angeordnete Maßnahmen (an: Importeur)
Einstellung des Verkaufs

Risikotyp: Gesundheitsrisiko

Warnung eingereicht von: Deutschland

 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2020

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2019

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

App für iPhone google-play-badge

Das könnte dich auch interessieren …