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Rückruf in Österreich: Blei – Ager ruft „Rehsalami – gereifte Rohwurst“ via Hofer und Kastner zurück

Da viele Verbraucher die in Grenznähe leben, auch dort einkaufen bitten wir um Beachtung dieser Meldung

Die Ager GmbH mit Sitz in Österreich informiert über den Rückruf des Artikels „Rehsalami – gereifte Rohwurst“ in den Größen 220 g und 500 g. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei Proben ein erhöhter Bleigehalt nachgewiesen.

Das Produkt ist daher nicht zum Verzehr geeignet!

 

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Rehsalami – gereifte Rohwurst 220 g
Chargennummer L349345
Verkauft via: HOFER KG


Artikel: Rehsalami – gereifte Rohwurst 500 g
Chargennummer L349345
Verkauf via: KASTNER GroßhandelsgesmbH

 

Die betroffenen Produkte können in den entsprechenden Filialen zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen die Kunden selbstverständlich auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.

Kundenservice
Die HOFER KG hat eine Hotline eingerichtet, die unter folgender Telefonnummer erreichbar ist: (+43) 570 30 355 00 (Mo – Fr 7:15-20:00 / Sa 7:15-18:00)

 

Infobox Blei

Blei reichert sich selbst bei Aufnahme kleinster Mengen, die über einen längeren Zeitraum stetig eingenommen werden, im Körper an, da es z. B. in Knochen eingelagert und nur sehr langsam wieder ausgeschieden wird. Blei kann so eine chronische Vergiftung hervorrufen, die sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur zeigt. Bleivergiftungen sind besonders für Kinder und Schwangere gefährlich. Es kann auch Fruchtschäden und Zeugungsunfähigkeit bewirken. Im Extremfall kann die Bleivergiftung zum Tod führen. Die Giftigkeit von Blei beruht unter anderem auf einer Störung der Hämoglobinsynthese. Es hemmt mehrere Enzyme und behindert dadurch den Einbau des Eisens in das Hämoglobinmolekül. Dadurch wird die Sauerstoff-Versorgung der Körperzellen gestört.

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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