Mastodon Rückruf: Achtung – Nicht deklariertes Gluten in Abbot Kinney’s Kokosmilcheis – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rückruf: Achtung – Nicht deklariertes Gluten in Abbot Kinney’s Kokosmilcheis

Die Udea B.V. informiert über den Rückruf des Artikels Abbot Kinneys Coco Frost Cocoa in der 500ml und 125ml Packung. Betroffen ist ausschließlich die Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 17.04.2021.

Durch eine Rohstoffkontamination kann Gluten enthalten sind. Auf der Verpackung befindet sich hierzu kein Warnhinweis.

Verbraucher, die allergisch auf Gluten reagieren, sollten unbedingt auf den Konsum dieses Produktes verzichten. Für Menschen ohne Glutenunverträglichkeit ist der Verzehr des Produktes unbedenklich.

Die betroffene Ware ist über Biomärkte und in ausgewählten Naturkostfachmärkten erhältlich.

achtungBetroffene Artikel


Artikel: Abbot Kinneys Coco Frost Cocoa
Inhalt: 500 ml
L9108 (THT: 17-04-2021)


Artikel: Abbot Kinneys Coco Frost Cocoa
Inhalt: 125 ml
L9093 (THT: 04-2021)
L9094 (THT: 04-2021)
L9199 (THT: 07-2021)

Kunden welche dieses Produkt gekauft haben werden gebeten, es nicht zu verzehren, sondern in die Verkaufsstelle zurückzubringen, in der sie es erworben haben. Selbstverständlich wird der Kaufbetrag bei Vorlage des Produkts auch ohne Kassenbeleg zurückerstattet.

Für weitere Information kontaktieren Sie bitte info@abbotkinneys.com

Kundeninformation >

Produktabbildung: Hersteller

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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