Mastodon Rückruf: Kühlkettenunterbrechung – Kaufland ruft K-Favourites Leberwurst zurück – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rückruf: Kühlkettenunterbrechung – Kaufland ruft K-Favourites Leberwurst zurück

Kaufland ruft Leberwurst aus dem K-Favourites Sortiment zurück. Betroffen sind die Sorten Leberwurst mit Preiselbeeren, Leberwurst mit schwarzen Trüffeln, Leberwurst mit gerösteten und gemahlenen Kaffeebohnen und Leberwurst mit Apfel und Zwiebel, jeweils in 150g Packungen.

Wie das Unternehmen mitteilt, kann aufgrund einer möglichen Kühlkettenunterbrechung eine Gesundheitsgefahr nicht ausgeschlossen werden. 

Aus diesem Grund sollten Kunden den Rückruf beachten und die betroffenen Produkte nicht verzehren.

 

achtungBetroffene Artikel


K-Favourites

Leberwurst mit Preiselbeeren 150g
GTIN 4337185751189

Leberwurst mit schwarzen Trüffeln 150g
GTIN 4337185751264

Leberwurst mit gerösteten und gemahlenen Kaffeebohnen 150g
GTIN 4337185751226

Leberwurst mit Apfel und Zwiebel 150g
GTIN 4337185751202

Mindesthaltbarkeitsdaten: 11.12.2019 und 18.12.2019

Kaufland hat sofort reagiert und die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen. Die Produkte können in allen Kaufland Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Kundenservice
Für Verbraucheranfragen steht unter der Nummer 0800 12 220 eine kostenlose Hotline zur Verfügung.

Produktabbildung: Kaufland 

Kühlkette

Die Kühlkette ist das durchgängige System der Kühlung beim Transport zwischen Hersteller, Großhändler, Händler und Verbraucher. Kommt es zu einer Unterbrechung der Kühlkette, so sind Lebensmittel dadurch möglicherweise verdorben, in ihrer Qualität gemindert oder in ihrer Haltbarkeitsdauer beeinträchtigt. Solche Lebensmittel werden meist aus dem Handel genommen und vernichtet. Geraten dennoch Lebensmittel, die derart beeinträchtigt wurden, in den Verkehr, so sind sie in ihrem Wert, insbesondere in ihrem Nähr- oder Genusswert oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich gemindert. Diese Abweichung von der Verkehrsauffassung muss ausreichend kenntlich gemacht werden, andernfalls liegt ein vom LFGB sanktionierter Rechtsverstoß vor. Quelle: wikipedia.de

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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