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Rückruf: Glassplitter – WEIAND ruft „Kania“ Gewürze in Glas-Keramikmühlen via Lidl zurück

Der Hersteller WEIAND GmbH informiert über einen Warenrückruf der Produkte „Kania Glas-Keramikmühle mit den Sortierungen Pfeffer schwarz, Pfeffer bunt und Meersalz“. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde bei der Produktion der betroffenen Produkte eine fehlerhafte Glascharge verwendet. Es besteht die Möglichkeit, dass vereinzelt Glassplitter aus dem Mahlwerk der fehlerhaften Glas-Keramikmühlen herausfallen können.

Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte keinesfalls verwenden.

Die betroffenen Produkte des Herstellers WEIAND GmbH wurden bei Lidl Deutschland in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verkauft. 

achtungBetroffene Artikel


Kania Glas-Keramikmühle
Pfeffer schwarz, 50g
Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2024 


Kania Glas-Keramikmühle
Pfeffer bunt, 40g
Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2023 


Kania Glas-Keramikmühle
Meersalz, 110g
Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2024 

Aus Gründen des konsequenten Verbraucherschutzes hat Lidl Deutschland sofort reagiert und die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen. Die Produkte können in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Andere bei Lidl Deutschland verkaufte Produkte des Herstellers WEIAND GmbH sowie weitere Produkte der Marke Kania sind von dem Rückruf nicht betroffen.

Kundeninformation >

 

Produktabbildung: Lidl Deutschland / Hersteller

Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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