Mastodon Rapex-Meldung: erhöhte Nickellässigkeit in „Steckspiel Holzzug aus Echtholz“ – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: erhöhte Nickellässigkeit in „Steckspiel Holzzug aus Echtholz“

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhöhte Nickellässigkeit bei dem Produkt „Steckspiel Holzzug aus Echtholz“. 

Nickel ist mit der Nickeldermatitis der häufigste Auslöser für Kontaktallergien, in Deutschland sind schätzungsweise 1,9 bis 4,5 Millionen Menschen gegen Nickel sensibilisiert.

Wir empfehlen, das Spielzeug nicht weiter zu verwenden!

 

achtungÜbersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 47 / 2016
Rapex Nummer: A12/1520/16
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Steckspiel Holzzug aus Echtholz
Marke: Qsource GmbH
Name: Steckspiel-Holzzug (‚Peg-in-hole wooden train‘)
Artikelnummer: Item no. 1114
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4260137090978
Beschreibung: Eine Holzschiene mit einer Lokomotive und zwei Wagen mit bunten Holzklötzen , Räder Befestigt mit Metallachsen
Herkunftsland: unbekannt
Produktrisiko: Die Menge an Nickel die durch die Metallachsen des Spielzeugeisenbahn freigesetzt wird, ist zu hoch (Messwert von bis zu 5,15 g / cm² / Woche). Nickel ist ein starker Sensibilisator und löst allergische Reaktionen aus, wenn die Artikel direkt in Berührung mit der Haut kommen
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Risikoeinschätzung: ernst
Maßnahmen: Maßnahmen der Wirtschaftsteilnehmer : Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Händler) 

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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