Dringende behördliche Warnung vor Lebensmitteln die Arzneimittel Sildenafil enthalten

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) des Landes Nordrhein-Westfalen warnt gemäß § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vor dem Verzehr der nachfolgenden Lebensmittel.  Die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgt durch das...