Rückruf: Fehlende Allergenkennzeichnung auf Zarin Süßigkeiten
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein warnt gemäß § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vor dem Verzehr folgender Lebensmittel: „zaban papion sweets“ und „Zaban sweets“ der Marke Zarin.
Wie seitens der Behörde mitgeteilt wird, fehlt auf den Erzeugnissen die Deklaration der Allergene „Ei“ und „Pistazie“. Aufgrund der deutschen Kennzeichnung wird davon ausgegangen, dass diese Erzeugnisse auch in Deutschland in den Verkehr gelangt sind.
Allergiker:innen wird dringend vom Verzehr abgeraten!
Eine verantwortliche Person ist auf beiden Erzeugnissen nicht angegeben. Das durch die Behörden in Schweden als Vorlieferant benannte Unternehmen „Telesto Food & Trading Ulzburgerstraße 676, 22844 Norderstedt“ ist nicht erreichbar, weshalb die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Ministerium MLLEV erfolgt.
Zaban sweets
Verpackungseinheit: 500g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.01.2027
Barcode: 7302852588587
Herkunft: Iran
Zaban papion sweets
Verpackungseinheit: 500g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.01.2027
Barcode:7302111588529
Herkunft: Iran
Eine verantwortliche Person ist auf beiden Erzeugnissen nicht angegeben.
Wir empfehlen die Rückgabe bei den jeweiligen Händlern
Nahrungsmittelallergie
Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen
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