Rückruf: Senf nicht deklariert in ja! Frühlingsrollen via REWE

Die Albert van Zoonen B.V., informiert über den Rückruf des Artikels ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse tiefgefroren in der 400g Packung und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 19-04-2027 ab Uhrzeit 14:30 bis einschließlich 16:16. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden Versehentlich in Verpackungen der „ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse“ Frühlingsrollen mit Hähnchen abgefüllt. Die Frühlingsrollen mit Hähnchen enthalten Senf und somit ein nicht auf der Verpackung erkenntliches Allergen

Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird für Personen mit einer Senf-Allergie dringend abgeraten.

Der betroffene Artikel wurde über REWE Märkte in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland angeboten.

achtungBetroffener Artikel


ja! Frühlingsrollen mit feinem Gemüse
Inhalt: 400g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 19-04-2027, L26019, ab Uhrzeit: 14:30 bis einschließlich 16:16
EAN: 4337256939256

Von dieser vorsorglichen Maßnahme sind Produkte mit anders lautenden Mindesthaltbarkeitsdaten nicht betroffen. Betroffen sind Märkte in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Kundeninformation >

Produktabbildung: Albert van Zoonen B.V.

 

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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