Rückruf: Metallische Fremdkörper in Konrad Böhnlein Gelbwurst Ring

Die Konrad Böhnlein GmbH informiert über den Rückruf des Wurstartikels Gelbwurst im Ring mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.11.2025. Wie das Unternehmen mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich metallische Fremdkörper in dem Produkt befinden.

Vom Verzehr betroffener Gelbwurst wird dringend abgeraten!

Der Artikel wurde im regionalen Lebensmitteleinzelhandel in Nordbayern sowie in der Herstellereigenen Filiale der Firma Konrad Böhnlein GmbH in Bamberg verkauft.

achtungBetroffener Artikel


Gelbwurst Ring – SB-Artikel
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.11.2025
Losnummer: 741242
Hersteller / Inverkehrbringer: Konrad Böhnlein GmbH

Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, können es an der entsprechenden Einkaufsstätte zurückgeben.

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Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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