Mastodon Rückruf: Nicht zugelassener Stoff Malachitgrün in „ANDU Black Tiger Garnelen“ – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rückruf: Nicht zugelassener Stoff Malachitgrün in „ANDU Black Tiger Garnelen“

Die Anduronda-Import GmbH informiert sehr sparsam über den Rückruf des Artikels Black Tiger Garnelen, mit Kopf, mit Schale, roh, glasiert, IQF in der 800g Packung und dem Haltbarkeitsdatum 29.05.2024. Einen Grund für den Rückruf nennt das Unternehmen nicht.

Behördlicherseits wird als Grund eine Überschreitung des in der EU verbotenen Stoffes Malachitgrün genannt.

Vom Verzehr wird abgeraten!

achtungBetroffener Artikel


Bild der Großverpackung – Einzelpackungen können abweichen

Artikel: Black Tiger Garnelen, mit Kopf, mit Schale, roh, glasiert, IQF
Marke: ANDU
Verpackungseinheit: 10 x 800g
Haltbarkeit: 29.05.2024
Los-Kennzeichnung: MSFIL/02/2021

Hersteller (Inverkehrbringer): Anduronda-Import GmbH
Grund der Warnung: Überschreitung des Gehaltes an Gesamt-Malachitgrün

 

Kundeninformation >

 

Hintergrund Malachitgrün

In der Mikroskopie verwendet man Malachitgrün zur Färbung von mit Pilzen infizierten Pflanzengeweben, Bakterien und als Nachweis zur Sporenbildung. Als Lebensmittelfarbstoff darf Malachitgrün nicht verwendet werden, da es als gesundheitsschädlich eingestuft ist.

In vielen Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) ist Malachitgrün wegen seiner unübertroffenen Wirksamkeit ein zugelassenes Medikament gegen Pilze und Parasiten bei Fischen, insbesondere gegen Ichthyophthiriose. Der Stoff wird im Fisch wieder zu der schwer wasserlöslichen Leukobase reduziert. Als solche bildet er an Fett gebunden lange persistierende Rückstände (Halbwertszeit bei Forellen und Karpfen ca. 45 Tage). Deshalb ist Malachitgrün nicht in den Anhängen I bis III der VO (EG) Nr. 2377/90 über die maximal zulässigen Konzentrationen bei der Lebensmittelgewinnung zugelassener Stoffe gelistet. Dies bedeutet in der EU ein Verbot seiner Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren. Selbst die Behandlung von Forellenlaich gegen Verpilzung ist verboten. Es dürfen auch keine Rückstände (weder Malachitgrün, noch die Leukobase) in Lebensmitteln nachweisbar sein. Der frühere deutsche Grenzwert von 10 µg/kg wurde EU-konform auf 0 µg/kg gesetzt.

Quelle: wikipedia.de

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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