Mastodon Gesundheitsgefahr – Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt vor Schlankheitsmittel „Trex Tea“ – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Gesundheitsgefahr – Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt vor Schlankheitsmittel „Trex Tea“

achtungDas Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) warnt dringend vor dem Schlankheitsmittel „Trex Tea“. Wie mitgeteilt wird, wurde in dem via Internet bestellten Produkt der gesundheitsschädliche und nicht deklarierte Wirkstoff Sibutramin nachgewiesen. Die Bestellung war demnach dem Zoll ins Netz gegangen.

Bei dem sog. Schlankeitsmittel „Trex Tea“ handelt es sich um ein wasserlösliches, weißes Pulver welches nach dem Aufguss getrunken werden soll. Die Packung erweckt auf irreführende Weise den Eindruck, es handele sich um ein rein pflanzliches Mittel. Deklariert sind lediglich Zutaten wie etwa Gojibeeren-, Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt, der hochwirksame Arzneistoff wird verschwiegen. Immerhin rät ein Warnhinweis Schwangeren, Stillenden, Personen unter 18 Jahren, sowie Patienten mit Leber- und Nierenerkrankungen, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck oder Depressionen von der Verwendung ab – für Fachleute ein Fingerzeig, dass der „Tee“ Sibutramin enthalten könnte.

© LUA Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Sibutramin wurde früher in Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibigkeit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appetithemmende Wirkstoff aber keine Zulassung mehr. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt. 

Die angegebene Tagesdosis von zwei Beuteln „Trex Tea“ enthält etwa 23 Milligramm Sibutramin und liegt damit deutlich über der höchsten Dosierung des ehemals verkehrsfähigen Fertigarzneimittels „Reductil“ (10 bzw. 15 mg in der Tagesdosis). 

„Trex Tea“ ist ein illegales Medikament und darf in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. 

Das LUA weist in Schlankheitsmitteln immer wieder gesundheitsschädliche Substanzen nach und rät grundsätzlich vom Kauf solcher Produkte über das Internet ab. Eine Auflistung der Mittel, die nicht schlank sondern krank machen, gibt es auf der Homepage des LUA unter https://s.rlp.de/aGF

Quelle: LUA – Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Anmerkung der Redaktion: Aktuell sind immer noch Angebote im Netz vorhanden!

 

Immer auf dem Laufenden mit unseren App’s zu Produktrückrufen

Produktrückrufe als App für Android und iOS – Neu PWA

google-play-badge

Das könnte dich auch interessieren …