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Rückruf Update: Weichmacher – Smyths Toys ruft „Jumping Ball“ Balanceball zurück

Update 15.03.2023 – Weitere Chargen betroffen

Smyths Toys Deutschland informiert über den Rückruf des Artikels Jumping Ball – Balanceball. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde ein zu hoher Anteil des Weichmachers DIBP
festgestellt, der als gesundheitsgefährdend eingestuft ist. 

achtungBetroffener Artikel


Produkt: Jumping Ball – Balanceball
Chargennummern: 202009; 202109; 202110; 202112; 202205
SKU Produkt Nummer: 124625

Kunden werden gebeten, die Ware an den Verkaufsort (die Rückgabe ist in jeder Smyths Toys Filiale möglich) zurückzugeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückerstattet.

Kundeninformation >

Produktabbildung: Smyths Toys Deutschland 

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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