Mastodon Rückruf: Fehlerhafte Allergenkennzeichnung – NABA Feinkost ruft „Reichenhof Gemüse Ravioli“ zurück – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rückruf: Fehlerhafte Allergenkennzeichnung – NABA Feinkost ruft „Reichenhof Gemüse Ravioli“ zurück

Der Hersteller NABA Feinkost GmbH informiert über den Rückruf des Artikels „Reichenhof Gemüse Ravioli“ in der 400g Dose mit der Chargennummer L290 VGURH und dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 17.10.2025. Wie das Unternehmen mitteilt, kann sich in einzelnen, wenigen Dosen teilweise der falsche Inhalt „Vegetarische Gulaschsuppe“ befinden. Das dort enthaltene Allergen Soja fehlt daher auf der Allergenkennzeichnung.

Achtung bei Soja-Allergie
Bei Personen, die an einer Sojaallergie leiden, kann der Verzehr zu allergischen Reaktionen führen, weshalb bei diesem Personenkreis dringend vor dem Verzehr abgeraten wird.

achtungBetroffener Artikel


Artikel: Reichenhof Gemüse RavioliInhalt: 
400g Dose
Chargennummer: L290 VGURH
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 17.10.2025

Das Unternehmen hat umgehend reagiert und den betroffenen Artikel in den belieferten Märkten sofort aus dem Verkauf nehmen lassen.

Kunden können das betroffene Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und erhalten selbstverständlich den Kaufpreis erstattet.

Kundeninformation >

Produktabbildung: NABA Feinkost GmbH 

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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