Mastodon Rapex-Meldung: Erneute Warnung vor krebserregenden Nitrosaminen in Rasierschaum von „Body X Fuze“ – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung: Erneute Warnung vor krebserregenden Nitrosaminen in Rasierschaum von „Body X Fuze“

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Gesundheitsgefahren durch einen Rasierschaum der Marke BODY X FUZE. Der Meldung aus Deutschland zufolge, wurden krebserregende Nitrosamine N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) in hoher Konzentration in dem Produkt gefunden. Betroffen ist der Rasierschaum PULSE SHAVING FOAM für normale Haut mit untenstehenden Produktdaten

Bereits 2017 wurde dieser Rasierschaum aus gleichem Grund von den Behörden beanstandet

Wir empfehlen die Rückgabe bzw. die Restmülltonne


achtung

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 08/2020
Rapex Nummer: A12/00243/20
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Rasierschaum
Marke: BODY X FUZE
Name: PULSE SHAVING FOAM – Normal skin
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: EXP: 25/08/2020, LOT: 25836
Barcode / EAN / GTIN: 8718692414099
Beschreibung: Rasierschaum in einer runden Aluminiumdose, Volumen: 200 ml
Herkunftsland: Türkei
Produktrisiko: Das Produkt enthält N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) (Messwert 615 mg/kg), das als krebserregend klassifiziert ist.
Risikoeinstufung: sonstige
Weiteres: Produkt entspricht nicht der Verordnung über Kosmetikprodukte
Maßnahmen: Von Behörden beauftragte Maßnahmen (an: Vertriebspartner): Rücknahme des Produkts vom Markt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


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