Mastodon Rapex-Meldung zu Rauchwarnmeldern CO-100VDS von Conrad – Produktwarnungen – Produktrückrufe und Verbraucherwarnungen

Rapex-Meldung zu Rauchwarnmeldern CO-100VDS von Conrad

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert zu Rauchwarnmelder von Conrad. Der Meldung aus Deutschland zufolge wird das Alarmsignal im Falle eines Brandes zu spät ausgelöst und der Warnton hat eine unzureichende Lautstärke. 


[ig_icon icon=“genericon-digg“ size=“large“] Conrad hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass der betroffene Rauchwarnmelder bereits seit April 2015 nicht mehr im Sortiment von Conrad Electronic erhältlich ist.  

Sofern Kunden diesen Rauchmelder – egal ob in den Conrad Filialen oder über den Versand – zurückgeben möchten, wird Conrad aus Kulanzgründen und je nach Kundenwunsch Ersatz anbieten oder das Geld zurückerstatten.


Wir empfehlen betroffene Geräte dringend auszutauschen, denn im Falle eines Falles zählt jede Sekunde

 

[ig_icon icon=“genericon-notice“ size=“large“]Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 05 / 2016
Rapex Nummer: 29 A12/0121/16
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: unbekannt
Produkt: Rauchmelder
Marke: Conrad
Name: Rauchwarnmelder
Typ: CO-100VDS
Lot- oder Chargennummer: 751291
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Rauchmelder in Kartonverpackung
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Das Alarmsignal wird im Falle eines Brandes zu spät ausgelöst und der Warnton hat eine unzureichende Lautstärke
Weiteres:
Maßnahmen: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2016

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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