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Rückruf: Ecoli in CHAVIGNOL Käse Dubois Boulay

Kategorien: Lebensmittel

Der Käsehersteller Etablissements Dubois-Boulay  informiert über den Rückruf des Rohmilchkäse CHAVIGNOL AOP DUBOIS BOULAY mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 31/10/2025 und 15/12/2025. Grund für den Rückruf ist der Nachweis von E.coli STEC O103 Krankheitserregern.

Vom Verzehr wird dringend abgeraten!

Betroffener Artikel


CHAVIGNOL AOP DUBOIS BOULAY
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31/10/2025 und 15/12/2025
Chargennummer / Los-Kennzeichnung: PONT0509
Identitätskennzeichen: FR 18.241.051 CE
Hersteller / Inverkehrbringer: ETABLISSEMENTS DUBOIS-BOULAY

Da keine Angaben zur Rückgabe gemacht wurden, sondern nur die Vernichtung geraten wurde, empfehlen wir die Rückgabe in den jeweiligen Verkaufsstellen.

Kundeninformation >

Infobox STEC/VTEC-Bakterien

Das Shigatoxin wirkt enterotoxisch und cytotoxisch und zeigt Ähnlichkeiten mit dem von Shigellen gebildeten Toxin. Analog werden VTEC (Verotoxin produzierende E. coli) benannt. Durch EHEC verursachte Darmerkrankungen wurden vornehmlich unter dem Namen enterohämorrhagische Colitis bekannt. EHEC-Infektionen zählen zu den häufigsten Ursachen für Lebensmittelvergiftungen. Der Erreger ist hoch infektiös: 10 – 100 Individuen sind für eine Erkrankung ausreichend. Die Bakterien können dramatisch verlaufende Durchfallerkrankungen hervorrufen. Als lebensbedrohliche Komplikation kann sich insbesondere bei Kindern unter sechs Jahren, älteren Menschen oder abwehrgeschwächten Personen in fünf bis zehn Prozent der Erkrankungen im Anschluss an die genannten Darmsymptome ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) entwickeln. Dieses ist hauptsächlich gekennzeichnet durch eine Schädigung der Blutgefäße, der roten Blutkörperchen und der Nieren, was häufig eine Dialyse erforderlich macht. Als weitere Komplikationen können Hirnblutungen, neurologische Störungen und Schädigungen an anderen Organen (Bauchspeicheldrüse, Herz) auftreten.

Personen, die nach dem Verzehr entsprechende Symptome aufweisen, sollten dringend einen Arzt aufsuchen.

Informationen des BfR >

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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