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Rückruf: Metallische Fremdkörper – Sternenbäck ruft verschiedene Brötchen zurück

Die Sternenbäck GmbH informiert über den Rückruf verschiedener Brötchen, die in den Sternenbäck-Filialen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 20.12.2020 bis zum 21.01.2021 verkauft wurde. Sternenbäck Kaiserbrötchen wurden außerdem auch in Sternenbäck-Filialen in Baden-Würtemberg verkauft. 

Betroffene Artikel


Sternenbäck-Filialen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt 
Verkaufszeitraum: 20.12.2020 bis zum 21.01.2021
Sternenbäck Doppelbrötchen
Sternenbäck Mehrkornbrötchen
Sternenbäck Vollkornbrötchen
Sternenbäck Kartoffelbrötchen rund
Sternenbäck Kaiserbrötchen
Sternenbäck Schrippen
Sternenbäck Partybrötchen
Sternenbäck Rosinenbrötchen

Sternenbäck-Filialen in Baden-Württemberg
Verkaufszeitraum: 20.12.2020 bis zum 21.01.2021
Sternenbäck Kaiserbrötchen

Verbraucher können betroffene Brötchen in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgeben, der Kaufpreis wird erstattet.

Alle nach dem 22.01.2021 verkauften Brötchen sind NICHT betroffen!

Kundeninformation >

 

Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Kategorien: Lebensmittel
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