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Rapex-Meldung: Mangelnde Stabilität bei Dreibein-Liege der Marke „K classic“ von Kaufland

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über mangelnde Stabilität bei einer Dreibein-Liege der Marke „K classic“ von Kaufland.

Kaufland hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass bereits gekaufte Liegen selbstverständlich gegen Kaufpreiserstattung zurückgegeben werden können

 

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 29 / 2017
Rapex Nummer: A12/0979/17 
meldender Mitgliedsstaat: Bulgarien
Kategorie: Möbel
Produkt: Liegestuhl
Marke: K classic (von Kaufland)
Name: Dreibeinliege 
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: IAN: 052.518, Code: 0947138-4416
Barcode / EAN / GTIN: 4335896453842
Beschreibung: Liegestuhl mit Metallrahmen; Größe: 188x58x28 cm; Max. 110 kg
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Das Produkt ist nicht ausreichend stabil: Der Einstellmechanismus für die Rückenlehne löst sich leicht und die Sonnenliege kann zusammenbrechen.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht der Europäischen Norm EN 581
Maßnahmen: Von Behörden beauftragte Maßnahmen (an: Vertriebspartner): Verbot der Vermarktung des Produkts und Begleitmaßnahmen

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


 

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