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UPDATE Rückruf: Fremdkörper – Kölln ruft Zauberfleks Schoko zurück

Kategorien: Lebensmittel

UPDATE 31.07.2026 – Die Firma Kölln hat den Rückruf um 2 Chargen erweitert. Betroffen sind jetzt insgesamt 3 Chargen: L6165 mit dem MHD 17.04.2027 sowie neu hinzugekommen die Chargen L6164 mit dem MHD 16.04.2027 und L6235 mit dem MHD 05.06.2027


Erstveröffentlichung 23.07.2026: Die Peter Kölln GmbH informiert über den Rückruf des Artikels Kölln Zauberfleks Schoko in der 375g Packung . Betroffen sind nach Unternehmensangaben drei Chargen. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen der betroffenen Charge Fremdkörper aus dem Produktionsvorgang befinden.

Welcher Art, Beschaffenheit und Größe diese Fremdkörper sind, wird leider nicht mitgeteilt.

Vom Verzehr wird dringend abgeraten!

Betroffener Artikel


Kölln Zauberfleks Schoko
Inhalt: 375g Beutel 

Charge: L6165 – MHD: 17.04.2027
Charge: L6164 –
MHD: 16.04.2027
Charge: L6235 – MHD: 05.06.2027

(Diese Daten sind auf der Unterseite der Verpackung)

Kund:innen können das betroffene Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons vollständig erstattet.

Nach Unternehmensangaben sind weitere Artikel des Sortiments sowie Kölln Zauberfleks Schoko mit anderen MHDs und Chargennummern nicht von diesem Rückruf betroffen

Kundenservice
Kontakt für Verbraucher:innenfragen:
Kundenservice Peter Kölln
Telefon: 04121 / 648-3648 (Mo–Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr)
E-Mail: verbraucherservice@peterkoelln.de

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Hintergrund Fremdkörper

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!

Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen

Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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