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Rückruf: Undercover ruft WICKED Fashion Notizset via Müller zurück

Drogeriemarkt Müller informiert über einer Rückruf der Undercover GmbH. Zurückgerufen wird der Artikel WICKED Fashion Notizset aufgrund einer Überschreitung der Weichmachergrenzwerte und dem damit einhergehenden Gesundheitsrisiko.

Von der weiteren Verwendung wird daher abgeraten

Ob der Artikel auch anderweitig angeboten wurde, ist derzeit noch nicht klar, eine entsprechende Anfrage bei der Undercover GmbH wurde bislang nicht beantwortet.

Betroffener Artikel


WICKED Fashion Notizset
Marke: WICKED
Artikel: Fashion Notizset
Inhalt: Je ein Spiralblock, Haftnotizenblock, PVC Etui, je zwei Gelstifte und Stickerblätter, sowie 4 Haftnotizen
Charge: alle Chargen
Verkaufszeitraum Müller: 06.10.2025 bis April 2026

Die Rückgabe des betroffenen Artikels ist in jeder Müller-Filiale möglich. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. 

Kundenservice Müller
Tel.: +49 (0) 731/725 57 000 (Kundenservice)
E-Mail: info@mueller.de

Kundenservice Undercover GmbH
Tel.: +49 (0) 911/9566 70
E-Mail: office@undercover-germany.de 

Kundeninformation >

 

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden, aber unserer Meinung nach nicht ausreichend. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 

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