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Rückruf: Kann Gluten enthalten – Intersnack ruft POM-BÄR Ketchup Style zurück

Kategorien: Lebensmittel

Der Snack-Hersteller Intersnack Deutschland SE mit Sitz in Köln informiert über den Rückruf einiger weniger Packungen des Produkts POM-BÄR Ketchup Style in der 75g Packung. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden in einigen wenigen Packungen des vom Markt genommenen Produktes irrtümlich zusätzlich zum eigentlichen Artikel vereinzelt Stücke eines anderen Produktes abgefüllt.

Dieses enthält Weizen, der Gluten beinhaltet – ein Allergen, das auf der Verpackung nicht deklariert ist.

Betroffen sind ausschließlich Chargennummern, die mit folgenden Codierungen beginnen: LA.201 11E und LA.207 11E 

Betroffener Artikel


POM-BÄR Ketchup Style
Inhalt: 75g 
Chargen-Codierungen beginnen mit: LA.201 11E und LA.207 11E 

Die abgepackte Ware ist von einwandfreier Qualität. Bei dem Rückruf handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz von Personen, die an einer Weizenallergie oder Glutenunverträglichkeit leiden. Von allen anderen Personen kann das Produkt bedenkenlos verzehrt werden.

Intersnack bittet Verbraucherinnen und Verbraucher, die unter einer Weizenallergie oder Glutenunverträglichkeit leiden, ein Foto des betroffenen Produktes- auf dem die Chargennummer ersichtlich ist– unter folgendem Link an unseren Verbraucherservice POM-BÄR zu senden: https://www.pom-baer.de/kontakt

Selbstverständlich wird das erworbene Produkt ersetzt.

Kundeninformation >

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

 

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