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Rückruf und Warnung: Listerien in Rohmilchkäse BETHMALE / Bamalou und Moulis

UPDATE 02.10.2019 – 17:25 Uhr – Nun informieren auch die Behörden in Deutschland

Das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) warnt vor Listerien (Listeria monocytogenes) im Rohmilchkäse BETHMALE / Bamalou unter der RASFF Meldung 2019.3357. Der betroffene Käse wurde der Meldung zufolge auch in Deutschland angeboten. Gleichzeitig läuft ein weiterer Rückruf aufgrund von Escherichia coli unter der RASFF Meldung 2019.3410

Aufgepasst!
Es handelt sich bei dem Käse um Thekenware. Bedeutet, der Käse wurde offen über Bedienungstheken verkauft, hat daher unter Umständen kein Label und ist für Endverbraucher nicht erkennbar! Verbraucher die im betroffenen Zeitraum Käse der genannten Sorten  gekauft haben, sollten vom Verzehr absehen und erst bei der Verkaufsstelle nachfragen, ob der Käse evtl. betroffen ist!

Betroffener Artikel


Artikel: Moulis vache, Moulis vache prestige
Verpackungsart : Theke
Charge-Nr. : 19228116
M.H.D: 20/12/2019 -27/12/2019
Identitätskennzeichen : FR 09.214.001 CE
Verdacht auf Kontamination mit unerwünschten Bakterien (Escherichia coli 026:H11)


Artikel: Moulis vache, Moulis vache prestige, Bethmale de marterat
Verpackungsart : Thekenware
Charge-Nr.: 19163112 – 19170119 -19177126 -19184103 -19191110 – 19199118 -19205124
MHD: 29/11/2019 – 1/12/2019 – 5/12/2019 – 8/12/2019 – 13/12/2019 – 20/12/2019 – 22/12 /2019
Identitätskennzeichen : FR 09.214.001.CE
Verdacht auf Kontamination mit Listerien


Die Luxemburger Lebensmittelsicherheitsbehörden informieren über einen Rückruf von Rohmilchkäse BETHMALE / Bamalou

Name: BETHMALE / BAMALOU
Marke: LES FROMAGERIES OCCITANES (LFO)
Herkunft: Frankreich
Identifikationsnummer: FR 31 582 001 CE
Haltbarkeit: 23/10/2019 – lot : 2019226114 und 02/10/2019 – lot : 2019205124

Verbraucher in Deutschland sollten vor allem auf die Identifikationsnummer: FR 31 582 001 CE achten

 

Hintergrund Listerien

ACHTUNG! Gesundheitsgefahr!

Verbraucherinnen und Verbraucher, die eines oder mehrere dieser Produkte erworben haben, sollten unbedingt auf den Konsum verzichten

Listerien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall nach dem Verzehr betroffener Lebensmittel auch nach längerer Inkubationszeit (z.T. über 3 Wochen) Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Hierbei ist insbesondere die Gesundheit von Schwangeren, kleineren Kindern und Immungeschwächten gefährdet. Sollten oben genannte Symptome auftreten, suchen Sie umgehend Ihrem Hausarzt auf.

Eine Listeriose verläuft bei gesunden Menschen meist harmlos oder wird sogar kaum bemerkt. Werden besonders viele Erreger aufgenommen, kann es zu Fieber und Durchfällen kommen. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr, wie frisch Operierte, Aids- oder Krebspatienten und Diabetiker können schwer erkranken.

Der Ausbruch der Erkrankung kann bis zu acht Wochen nach Aufnahme der Bakterien erfolgen. Listerien können Sepsen („Blutvergiftungen“) oder Meningitiden (Hirnhautentzündungen) verursachen, die mit Antibiotika behandelt werden können, aber dennoch in 30 Prozent der Fälle zum Tode führen.

Besonders bei Schwangeren ist eine Listeriose sehr gefährlich, da sie fatale Folgen für das ungeborene Kind haben kann. Es kann zu Frühgeburt, schweren Schädigungen oder sogar zum Absterben des Fötus kommen. Die Schwangere hingegen bemerkt die Erkrankung oft nicht einmal.

PDF – Schutz vor Infektionen mit Listerien

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

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Kategorien: Lebensmittel
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