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Rapex-Meldung: Strangulationsgefahr bei Kinderweste mit Kapuze von YOUNG VERSACE

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informierte bereits im Oktober 2016 über eine mögliche Strangulationsgefahr bei dieser Kinderweste von YOUNG VERSACE. Leider haben wir erst jetzt eine entsprechende Rückmeldung von Versace erhalten.

Eltern die eine solche Weste gekauft haben, sollten diese den Kindern nicht mehr anziehen. 

Alle unsere Kunden, die die Young Versace Kinderweste bestellt haben, können diese mit einem kostenlosen Rücksendeetikett von UPS zurückschicken. Außerdem holt unser Versandpartner UPS, den Artikel direkt an der Adresse ab an die er geliefert wurde und der Kunde erhält sofort eine Rückerstattung.“ so das Unternehmen auf Nachfrage

Den Kundenservice erreichen sie hier >


Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 42 / 2016
Rapex Nummer: A12/1324/16
meldender Mitgliedsstaat: Zypern
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Kinderweste mit Kapuze
Marke: VERSACE
Name: YOUNG VERSACE
Artikelnummer: YVMGB120
Lot- oder Chargennummer: 2100000139972
Barcode / EAN / GTIN: 8052043102533
Beschreibung: Ärmellose Jacke in dunkelbraun und schwarz, aus Polyester-Material mit gelbem Reißverschluss, Taschen und eine Kapuze mit grünem „YOUNG VERSACE“ Futter und elastischen Kordeln mit Kordelstoppern
Herkunftsland: Italien
Produktrisiko: Die Zugschnüre in der Kapuze können bei verschiedenen Aktivitäten eines Kindes hängen bleiben und es könnte eine Schlaufe erzeugt werden, die das Kind stranguliert.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht der europäischen Norm EN 14682
Maßnahmen: unbekannt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Kategorien: Bekleidung
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