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Rückruf: Fehlerhafte Allergenkennzeichnung – KoRo ruft Chocolate Bar Berries zurück

Die KoRo Handels GmbH informiert über den Rückruf des Artikels KoRo Chocolate Bar Berries 50 g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.12.2024. Betroffen ist nach Unternehmensangaben ausschließlich die Charge 5023131.

Wie das Unternehmen mitteilt, besteht für den oben genannten Artikel das Risiko, dass es während der Produktion der Sorte “Chocolate Bar Berries” bei einigen Packungen dazu kam, dass diese fälschlicherweise die Variante “Hazelnut” enthält. Dadurch entsteht eine fehlerhafte Allergenkennzeichnung.

Das Produkt sollte NICHT von Menschen verzehrt werden, die eine Allergie gegen Haselnüsse haben.

Für Personen ohne Haselnussallergie ist das Produkt unbedenklich.

Betroffener Artikel


Artikel: KoRo Chocolate Bar Berries
Inhalt: 50 g
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 07.12.2024
Charge: 5023131

Die fehlerhafte Charge ist von außen leicht identifizierbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer befinden sich gut sichtbar an der Seite der Verpackung nach folgendem Muster: “07.12.2024 5023131”. Ob das von Ihnen gekaufte Produkt tatsächlich betroffen ist, erkennt man daran, dass beim Aufschneiden der Riegel nicht wie üblich rote Beerenstücke in der Schokolade zu sehen sind, sondern Haselnussstücke in der Schokolade zu erkennen sind.

Wenn Sie das Produkt reklamieren möchten, geben Sie es in Ihrer entsprechenden Verkaufsstelle zurück

Kundeninformation >

Abbildung: KoRo Handels GmbH

Nahrungsmittelallergie

Das Ausmaß der allergischen Reaktion kann interindividuell stark variieren. Nahrungsmittelallergien äußern sich in Reaktionen der Schleimhaut, zum Beispiel in Form von Schleimhautschwellungen im gesamten Mund-, Nasen- (allergische Rhinitis) und Rachenraum und Anschwellen der Zunge. Symptome im Magen-Darm-Bereich sind z. B. Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall. Nahrungsmittelallergien können aber auch zu Reaktionen der Atemwege mit Verengung der Bronchien (allergisches Asthma) und der Haut (atopisches Ekzem, Juckreiz und Nesselsucht) führen. Im Extremfall kann es zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock kommen

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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