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Rückruf: Weichmacher – Importeur ruft „Hochwertige Geldbörse aus feinem Vollleder“ zurück

Die G. G. C. Handelsgesellschaft mbH / CMC International ruft den Artikel „Hochwertige Geldbörse aus feinem Vollleder“ zurück, nachdem die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinär-wesen des Freistaat Sachsen in der farblosen Kunststoff Hülle mit 21,4% Phthalatweichmacher DEHP eine Überschreitung des Grenzwertes von 0,1% festgestellt hatte. 

Angaben zu den Verkaufsstellen fehlen, ebenso die Information für Endkunden bezüglich der Rückgabe betroffener Geldbörsen im Handel.

Betroffener Artikel


Produkt: Geldbörse (Hochwertige Geldbörse aus feinem Vollleder)
Verkaufspreis: 9,90 Euro
Verpackungseinheit: einzeln
Los-Kennzeichnung: 240551-02

Wir empfehlen die Rückgabe in den jeweiligen Verkaufsstellen.

Produktabbildung: G. G. C. Handelsgesellschaft mbH / CMC International

 

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach nicht umfangreich und vorbehaltlos. So ist nicht gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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Kategorien: Accessoires
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