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Rückruf: Falsch deklariert – Warnung vor textilen Masken der Bezeichnung PM30

Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hat eine Warnung zu textilen Masken der Bezeichnung PM30 veröffentlicht, die in der Schweiz über die  HI-PRO GmbH vertrieben wurden. Die betroffenen Masken waren teilweise mit «FFP2», «KN95», «EN149 zertifiziert» deklariert . Die deklarierte Schutzwirkung der Klasse «FFP2» wird von den textilen Masken PM30 nicht erfüllt.

Die Masken wurden von verschiedenen Händlern und teilweise auch als Werbegeschenke in verschiedenen Farben in Verkehr gebracht.

Die Masken dürfen nicht als FFP2-Atemschutzmasken verwendet werden

Demnach besteht aufgrund einer ungenügenden Schutzwirkung für die Verwenderinnen und Verwender das Risiko, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein.

Betroffener Artikel


Produkt: Textile Maske PM30
teilweise mit «FFP2», «KN95», «EN149 zertifiziert» deklariert

Die Masken dürfen nicht als FFP2-Atemschutzmasken verwendet werden

Betroffene Kunden und Kundinnen sind gebeten, die textile Maske PM30 nicht für Anwendungen einzusetzen, bei welchen Atemschutzmasken der Klasse FFP2 erforderlich sind.

Behördeninformation >

 

Verbraucherinformation
Hersteller, Händler oder Verkäufer des/der betroffenen Produkte informiert Endkunden unserer Meinung nach umfangreich und vorbehaltlos auf verschiedenen Informationsebenen. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Endverbraucher diese Information auch erhalten

 

 

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