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Vorinstallierte Schadsoftware – BSI warnt vor Tablets und Smartphones

Auf Tablets und Smartphones, die über Online-Plattformen auch in Deutschland gekauft werden können, kann sich vorinstallierte Schadsoftware befinden. Das hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zunächst an einem Tablet nachgewiesen. Das BSI warnt vor dem Einsatz dieses Geräts auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes und rät allen Anwenderinnen und Anwendern zu besonderer Vorsicht. Im Zuge der Analyse sind zudem weitere Geräte unterschiedlicher Hersteller aufgefallen, für die die auf der jeweiligen Hersteller-Webseite bereitgestellte Firmware die gleiche Schadsoftware enthält.

Konkret hat das BSI über die Online-Plattform amazon im Januar und Februar 2019 das Tablet Eagle 804 des Herstellers Krüger&Matz, das Smartphone S8 Pro des Herstellers Ulefone und das Smartphone A10 des Herstellers Blackview bestellt und in der Folge analysiert. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass das Tablet Eagle 804 im Auslieferungszustand über eine vorinstallierte Schadsoftware mit einem bekannten Command&Control-Server Kontakt aufnimmt.

Bei den Smartphones Ulefone S8 Pro und Blackview A10 konnte im aktuellen Auslieferungszustand (Firmwareversion V3EG62A.JKE.HB.H.P3.0711.V3.05_20180711-1021 (Blackview A10), Firmwareversion F9G62C.GQU.Ulefone.HB.H.SSXSJS5MHMYP1HK.042 (Ulefone S8 Pro)) keine Schadsoftware nachgewiesen werden. Die Hersteller bieten jedoch auf ihren Webseiten als einzige Variante eine Firmware mit niedrigerer Versionsnummer zum Download an, in der diese Schadsoftware enthalten ist. Es ist daher davon auszugehen, dass mit diesen Firmwareversionen ausgelieferte Geräte ebenfalls betroffen sind.

Ursprünglich hatte die Firma Sophos über entsprechende Infektionen bei Ulefone S8 Pro Geräten berichtet und die Funktionalitäten des Schadprogramms analysiert.

Dem BSI liegen zudem sogenannte Sinkhole-Daten vor, die über 20.000 Verbindungen unterschiedlicher deutscher IP-Adressen pro Tag mit diesem maliziösen C&C-Server nachweisen. Es muss daher von einer größeren Verbreitung von Geräten mit dieser Schadsoftwarevariante in Deutschland ausgegangen werden. Das BSI hat deutsche Netzbetreiber bereits mittels CERT-Bund Reports über infizierte Geräte in deren jeweiligen Netzen informiert. Die Provider wurden gebeten, ihre betroffenen Kunden entsprechend zu benachrichtigen.

Die von Sophos als „Andr/Xgen2-CY“ bezeichnete Schadsoftware übermittelt ad hoc verschiedene kennzeichnende Daten des Geräts an den C&C-Server und verfügt daneben auch über eine Nachladefunktion. Darüber könnten weitere Schadprogramme wie etwa Banking-Trojaner auf den jeweiligen Geräten platziert und ausgeführt werden. Eine manuelle Entfernung der Schadsoftware ist aufgrund der Verankerung im internen Bereich der Firmware nicht möglich. Für die Geräte mit maliziösen Firmwareversionen wurden zum Untersuchungszeitpunkt keine Firmwareupdates angeboten. Nutzerinnen und Nutzer haben daher keine Möglichkeit, die Geräte zuverlässig zu bereinigen und ohne Schadfunktionalität zu betreiben.

Achtung
Wer eines der genannten Geräte nutzt oder genutzt hat sollte in jedem Fall alle Passwörter und Zugangsdaten ändern und die Geräte nicht mehr nutzen. Wenn Onlinebanking genutzt wurde sollte ein wachsames Auge auf die Kontobewegungen haben und auch dort unbedingt die Zugangsdaten ändern.

„Einmal mehr zeigt sich an diesem Fall ganz deutlich, dass der Preis oder technische Features allein kein Kriterium für eine Kaufentscheidung sein dürfen. Die Anwenderinnen und Anwender zahlen sonst möglicherweise mit ihren Daten oder durch betrügerische Aktivitäten deutlich drauf. Um eine fundierte Kaufentscheidung treffen zu können, sind die Anwenderinnen und Anwender auch auf eine transparente Darstellung der Sicherheitseigenschaften angewiesen. Hier sind die Händler gefordert. Sie müssen auch dafür Sorge tragen, dass solche Geräte gar nicht erst in den Markt kommen. Wir haben die Hersteller der Geräte über unsere Erkenntnisse informiert und sie aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit ihrer Kundinnen und Kunden wiederherzustellen. Mehr ist dem BSI derzeit nicht möglich“, so BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Amazon hat gegenüber dem BSI angegeben, die drei genannten Geräte nach der Kontaktaufnahme durch das BSI gegenwärtig aus dem Sortiment genommen zu haben.

Was Käuferinnen und Käufer der o.g. Geräte jetzt tun sollten und worauf alle IT-Nutzerinnen und -Nutzer beim Kauf von IT-Geräten beachten sollten, hat das BSI unter www.bsi-fuer-buerger.de zusammengefasst.

Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Internet: www.bsi.bund.de

 

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Stichwörter: ComputerSmartphone
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