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Rückruf: PAK – Flying Tiger ruft gemahlenen Ingwer (Ginger Ground) zurück

Das Unternehmen Flying Tiger Copenhagen ruft den Artikel „Gemahlener Ingwer (Ginger Ground)“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 18.08.2019 zurück. Die genaue Ursache für den Rückruf nennt das Unternehmen nicht, einzig ein nicht aussagekräftiger Hinweis, dass der Artikel nicht der EU-Verordnung 1881/2006 entspricht. In dieser Verordnung geht es um Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.

Betroffener Artikel


Produktabbildung: Flying Tiger Copenhagen

Produkt: Gemahlener Ingwer (Ginger Ground)
Artikel-Nr. 3000906
Batch-Nr.: L180817 3
MHD: 18.08.2019

Problem: Benzo (a) pyren und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Kunden die den Artikel gekauft haben, sollen die Verwendung stoppen und den Artikel in die nächste Flying Tiger Filiale zurückbringen. Der Kaufpreis wird voll erstattet.

EU-Verordnung 1881/2006 >

 

Verbraucherinformation
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Kategorien: Lebensmittel
Stichwörter: Flying Tiger Copenhagen
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