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Rückruf: Stromschlaggefahr bei Wi-Fi Funksteckdose von „LADUO“

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Stromschlaggefahr bei untenstehender Wi-Fi Funksteckdose der Marke „LADUO“.

Kunden die bereits ein solche Exemplar nutzen, sollten dies umgehend von der Stromversorgung trennen und dem jeweiligen Händler zurückgeben

 

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 42 / 2017
Rapex Nummer: A12/1426/17
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Elektrogeräte
Produkt: Wi-Fi Funksteckdose
Marke: LADUO
Name: Wi-Fi Smart Socket
Modell: KS-501
Lot- oder Chargennummer: B071K62BDT
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: unbekannt
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Die Steckdose ist so konstruiert, dass der Benutzer die stromführenden Stifte eines Steckers berühren kann, der teilweise in die Steckdose eingesetzt ist.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie
Maßnahmen: Von den Behörden angeordnete Maßnahmen:
Verbot des Inverkehrbringens des Produkts und Begleitmaßnahmen, Rückruf des Produkts vom Endverbraucher, Rücknahme des Produkts vom Markt

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: ©produktwarnung.eu / 2017

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt produktwarnung.eu
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 


 

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